Grundvoraussetzungen für schulisches Lernen ... - sprich-mit-mir.at
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8.2.5.2 Fazit für die Lehrerausbildung im Bereich Leseerziehung<br />
- Jeder Grundschullehrer muss die Stufen der Leseentwicklung und<br />
Möglichkeiten zur Überwindung einer Entwicklungssitu<strong>at</strong>ion durch Tätigkeiten<br />
kennen und seinen Leseunterricht gezielt gestalten.<br />
- Jeder Grundschullehrer muss seinen Leseunterricht gezielt aufbauen.<br />
Basierend auf der Förderung und Festigung der Lernvoraussetzungen,<br />
insbesondere der phonologischen Bewusstheit, wird langsam <strong>mit</strong> der<br />
Buchstabenerarbeitung und der Graphem-Phonem-Zuordnung begonnen.<br />
- Jeder Grundschullehrer muss ein umfassendes Repertoire an Fördermaßnahmen<br />
jederzeit abrufen können, dass nicht nur Kindern <strong>mit</strong> Defiziten im<br />
Bereich des Lesens an<strong>sprich</strong>t, sondern alle Kinder inkludiert.<br />
- Jeder Grundschullehrer muss Leseerziehungsverfahren und deren Eins<strong>at</strong>zmöglichkeiten<br />
kennen, anwenden und Ergebnisse interpretieren können.<br />
- Jeder Grundschullehrer muss Kenntnisse über individualisierenden und<br />
differenzierenden Leseunterricht haben.<br />
- Jeder Grundschullehrer muss ein Repertoire an Maßnahmen und M<strong>at</strong>erialien<br />
für jene Kinder par<strong>at</strong> haben, die bei Schuleintritt bereits lesen und schreiben<br />
können.<br />
8.2.6 Schulische Förderung von Kindern <strong>mit</strong> Deutsch als Zweitsprache<br />
Im schulischen Kontext sind vielfältige Maßnahmen zur Förderung von Kindern <strong>mit</strong><br />
Deutsch als Zweitsprache angesiedelt. Einerseits wurde bereits im Schuljahr 1991/92<br />
das Unterrichtsprinzip „Interkulturelles <strong>Lernen</strong>“ in den Lehrplänen der allgemein<br />
bildenden Pflichtschulen verankert, das einen Beitrag zum besseren Verständnis<br />
bzw. zur besseren gegenseitigen Wertschätzung, zum Erkennen von Gemeinsamkeiten<br />
und zum Abbau von Vorurteilen leistet.<br />
Andererseits besteht die Möglichkeit für außerordentliche Schüler <strong>mit</strong> nichtdeutscher<br />
Muttersprache, dass für den besseren Erwerb der Unterrichtssprache ein besonderer<br />
Förderunterricht im Ausmaß bis zu zwölf Wochenstunden angeboten wird. Dieser<br />
Unterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch<br />
<strong>mit</strong> diesen gemeinsam geführt werden. Um die zeitliche Belastung der Schüler in<br />
Grenzen zu halten, darf ein Maß an zusätzlichen fünf Wochenstunden aber nicht<br />
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