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dazu geführt, dass die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur Kontrolle und Eindämmung<br />

fremder Rüstungen Aufwind bekommen hat. Dies hatte und hat erhebliche Auswirkungen auf<br />

die Rüstungskontrolle. 343<br />

Im Mai 2003 kündigte Präsident Bush eine „Proliferation Security Initiative“ (PSI) an, der<br />

sich inzwischen 10 weitere Staaten angeschlossen haben. 344 Diese arbeiten auf dem Gebiet der<br />

Proliferationsverhinderung von Massenvernichtungswaffen (MVW), Trägersystemen und der<br />

dafür relevanten Materialien und Technologien zusammen. 345 Neben völkerrechtlichen<br />

Bedenken gegenüber PSI 346 sind auch Zweifel daran angebracht, ob diese Maßnahmen effizient<br />

sind. Nicht die Ächtung und Abrüstung von MVW stehen hier im Vordergrund, sondern<br />

die einseitige und selektive Proliferationskontrolle. Weitere Beispiele ließen sich anfügen. Die<br />

Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages 2005 scheiterte an der unüberbrückbaren<br />

Differenz zwischen den Ländern der Dritten Welt und den Nuklearwaffenstaaten. Die<br />

blockfreien und ungebundenen Staaten forderten die Einhaltung der Abrüstungsverpflichtungen<br />

der Nuklearwaffenstaaten nach Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrages, 347 während die<br />

Nuklearwaffenstaaten lediglich einseitig auf Maßnahmen zur Non-Proliferation setzten, ohne<br />

ihre Abrüstungsverpflichtungen weiter zu verfolgen. Offensichtlich konkurriert die Rüstungskontrolle<br />

verstärkt mit anderen Ansätzen, die auf einseitigen militärischen Zwangsmitteln<br />

fußen. Es verstärkt sich damit der Trend, dass bestimmte Staaten über bestimmte MVW verfügen<br />

dürfen, andere jedoch nicht. Diese fortbestehende Asymmetrie muss in Bezug auf die<br />

Weiterentwicklung der Rüstungskontrollkultur Anlass zur Sorge geben. Eine aufflammende<br />

Nuklearisierung insbesondere in Regionen wie Asien oder dem Mittleren Osten erscheint<br />

wahrscheinlich. Dies hätte auch Konsequenzen auf die Weiter- und Neuentwicklung von<br />

Trägersystemen, die MVW transportieren können.<br />

Im Dezember 2007 erfasste die Krise der internationalen Rüstungskontrolle auch Europa. Als<br />

unmittelbare Reaktion auf die US-Raketenabwehrpläne in der Tschechischen Republik und in<br />

Polen suspendierte die Moskauer Regierung die Anwendung des Vertrags über Konventionelle<br />

Streitkräfte in Europa (KSE). 348 Dies bedeutet zunächst, dass der regelmäßige Informati<br />

343<br />

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347<br />

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In der völkerrechtswissenschaftlichen Literatur wird vor diesem Hintergrund darüber diskutiert, ob sich<br />

auch die rechtliche Steuerung der Rüstungskontrolle in einer Krise befindet. Kommentatoren warnen allerdings<br />

davor, voreilig von einem Paradigmenwechsel zu sprechen. Vgl. dazu statt aller Freeman, 2004.<br />

Neben den USA sind dies zehn Schlüsselstaaten: Großbritannien, Australien, Frankreich, Deutschland,<br />

Italien, Japan, die Niederlande, Polen, Portugal und Spanien. Hinzu kommen über 80 Unterstützerländer.<br />

In Paris wurden am 4. September 2003 „Interdiction Principles“ beschlossen, um den „Transfer und Transport“<br />

von MVW zu unterbinden. Diese bilden den Kern der PSI.<br />

S. dazu Schaller, 2004.<br />

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, BGBl.II 1974, S. 785.<br />

Nach Auffassung von Außenminister S. Lawrow führt die Ausweitung des US-Raketenabwehrprogramms<br />

auf Europa zu einer „Änderung der strategischen Balance“ zum Nachteil Russlands.

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