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– die Ankündigung geplanter Raketenstarts,<br />
– die Erstellung von Jahresberichten durch die Mitglieder bezüglich militärischer und ziviler<br />
Transparenzmaßnahmen über Raketenbestände oder<br />
– die Einladung internationaler Beobachter bei landgestützten Raketenstarts.<br />
Auch enthält es eine Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, die Weitergabe von militärischer<br />
Trägertechnologie durch multi- und bilaterale sowie nationale Maßnahmen, d.h.<br />
Exportkontrolle, einzudämmen. Eine eindeutige Verbotsnorm oder Kooperationsanreize enthält<br />
der HCOC hingegen nicht. 129 Staaten (Stand: März 2008) haben das Abkommen unterzeichnet.<br />
Nicht dazu gehören wichtige Staaten wie Ägypten, China, Brasilien, Israel, Iran,<br />
Nordkorea, Indien, Pakistan, Syrien. Obwohl Marschflugkörper zunehmend eine Rolle beim<br />
Transport von MVW spielen könnten, wurden sie bisher nicht in den HCOC aufgenommen.<br />
Bisher gibt es wenige Aktivitäten von Staaten, das Regime aktiv auszubauen bzw. durch die<br />
Praxis einer fortschreitenden Vertrauensbildung mit Aktivitäten zu beleben. Viele Staaten,<br />
darunter die USA, geben keinen jährlichen Bericht ab. Russland stellte seine Aktivitäten, die<br />
2004 begonnen hatten, Anfang 2008 ein. 401 Dennis Gormley hat in seinem Redebeitrag bei<br />
einem von der Bundesregierung veranstalteten Seminar unmittelbar vor dem HCOC-Jahrestreffen<br />
2007 auf die Notwendigkeit verwiesen, ballistische Raketen und Marschflugkörper<br />
gleich zu behandeln. 402 Die Blix-Kommission hat in ihrem Report den Vorschlag gemacht,<br />
ein multilaterales Datenzentrum einzurichten, das die gemeldeten Starts von ballistischen<br />
Raketen und Marschflugkörper sammelt und den Mitgliedern zu Verfügung stellt. 403 International<br />
sind aber keine Aktivitäten zu verzeichnen, um der Weiterverbreitung neuer<br />
Trägertechnologien Einhalt zu gebieten.<br />
Das Wassenaar-Abkommen<br />
Das Wassenaar-Abkommen 404 von 1996 ist der Nachfolger des COCOM-Exportkontroll-<br />
Regimes, das während des Kalten Krieges erfolgreich die Lieferung sensitiver Technologie in<br />
den Ostblock verhinderte. Die Mitgliedstaaten erstellen Listen sensitiver Güter und entscheiden<br />
über die Lieferung an Drittstaaten. Die politisch bindende Vereinbarung, die heute 40<br />
Mitgliedstaaten hat, dient der Ergänzung und Bekräftigung bestehender Rüstungskontrollregime<br />
und der Rüstungsexportkontrolle hochsensitiver Technologien. 405 In zwischenstaatli<br />
401<br />
402<br />
403<br />
404<br />
405<br />
Boese, 2008.<br />
CNS, 2007.<br />
WMD Commission, 2006.<br />
Siehe http://www.wassenaar.org/ (20. 7. 2008).<br />
Zur Rechtsnatur der Vereinbarung vgl. Jaffer, 2002; zur Einordnung in den GATT/WTO-Kontext<br />
Hölscher/Wolffgang, 1998.