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strategischen Nuklearwaffen auf ca. 1.700 bis 2.200 Sprengköpfe bis zum Jahr 2012. 371 Nach<br />
diesem Datum kann jede Seite wieder aufrüsten. Spezielle Regelungen für neue<br />
Trägersysteme wie z.B. UAVs, die vom Leistungsvermögen nukleare Sprengköpfe tragen<br />
könnten, enthält der Moskauer Vertrag nicht.<br />
Der INF-Vertrag von 1987<br />
Mit dem INF-Vertrag 372 (Intermediate Range Nuclear Forces, INF) von 1987 zwischen den<br />
Vereinigten Staaten und der Sowjetunion wurden erstmals zwei ganze Trägerkategorien vollständig<br />
eliminiert: ballistische Raketen (Ground Launched Ballistic Missiles, GLBM in Artikel<br />
II Ziff. 1) 373 und landgestützte Marschflugkörper (Ground-launched Cruise Missiles,<br />
GLCM in Artikel II Ziff. 2) 374 mit einer Reichweite zwischen 500 und 5.500 Kilometer, samt<br />
den dazugehörenden Startgeräten und der benötigten Operationsinfrastruktur. Luft- und seegestützte<br />
Marschflugkörper (ALCM und SLCM) sind hingegen erlaubt. Auch sind die Produktion<br />
und Flugerprobung von INF-relevanten Trägersystemen verboten. Ein umfassendes<br />
Verifikationssystem einschließlich intensiver Vor-Ort-Inspektionen 375 regelt die Zerstörung<br />
der Trägersysteme 376 und die Überwachung der Produktionsstätten. Der Vertrag gilt seit dem<br />
31. Mai 2001 als vollständig umgesetzt. Beide Nuklearmächte verfügen heute über keine<br />
Mittelstreckenraketen oder bodengestützte Marschflugkörper mehr, die eine Reichweite zwischen<br />
500 km und 5.500 km haben. 377 Mit dem Hinweis darauf, dass Staaten wie China,<br />
Indien, Pakistan, Nordkorea und Iran Mittelstreckenraketen in diesem Reichweitenbereich<br />
entwickeln, wird insbesondere in militärischen Kreisen in Russland immer wieder die Kündigung<br />
des INF-Vertrages gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung vom 25. Oktober 2007<br />
auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen brachten die Vereinigten Staaten und<br />
Russland zum Ausdruck, sich weiter an die INF-Verpflichtungen zu halten, und riefen andere<br />
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Der Vertragstext ist zu finden unter: http://www.state.gov/t/ac/trt/18016.htm (5. 4. 2008).<br />
Der Vertragstext findet sich unter: http://www.state.gov/www/global/arms/treaties/inf1.html (5. 4. 2008).<br />
Eine ballistische Rakete definiert Artikel II. 1 wie folgt: „a missile that has a ballistic trajectory over most<br />
of its flight path”. Eine bodengestützte ballistische Rakete ist definiert als „a ground-launched ballistic missile<br />
that is a weapon-delivery vehicle”.<br />
Einen Marschflugkörper definiert Artikel II. 2 wie folgt: “an unmanned, self-propelled vehicle that sustains<br />
flight through the use of aerodynamic lift over most of its flight path”.<br />
Die Inspektionen bezogen sich sowohl auf die Vereinigten Staaten und Russland als auch auf Stationierungsorte<br />
in Belgien, Niederlande, Deutschland, Italien, Großbritannien und der damaligen Tschechoslowakei.<br />
Die USA und Russland zerstörten in der Folge des INF-Vertrages 2.692 Kurz-, Mittelstreckenraketen und<br />
Marschflugkörper.<br />
Allerdings verfügt Russland über die Kurzstreckenrakete Iskander-M, die die INF-Reichweitenbegrenzung<br />
von 500 km überschreiten könnte. Technologisch ist der Unterschied zwischen einem vom Boden oder<br />
durch ein Flugzeug verschossenen Marschflugkörper nicht sehr relevant. Sowohl Russland (AS-15, KH-<br />
55) wie auch die USA verfügen über luftgestützte strategische Marschflugkörper (Reichweite über 1.000<br />
km), deren Reichweite durch die mobile Trägerplattform noch vergrößert werden kann.