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205<br />

kungs- sowie Luftbrücken-Operationen sind bemannte Flugzeuge nach wie vor besser geeignet.<br />

500<br />

Rüstungskontrollverträge stehen heute der Einführung bewaffneter, unbemannter Plattformen<br />

insbesondere in den heutigen Einsatzgebieten nicht entgegen. Lediglich der völkerrechtswidrige<br />

Einsatz könnte hier als begrenzend angesehen werden (siehe Abschnitt 4.2.7). Beginnen<br />

Kampfhandlungen mit dem Einsatz von UMS, so kann dies je nach Konfliktlage, Truppenaufstellung<br />

und militärischen Zielen in einer Krise als destabilisierend und eskalierend wirken.<br />

4.3.2.2 Überlegungen zu bewaffneten Konflikten mit breiter UMS-Nutzung<br />

Es ist offensichtlich, dass bewaffnete UAV für den jeweiligen Gegner eine direkte Bedrohung<br />

darstellen, für unbewaffnete UAV gilt das in indirekter Weise, da durch die Erkundung von<br />

Zielen wie z.B. Abschussbasen für gegnerische Waffen (Flugzeuge, UAVs, Marschflugkörper,<br />

Raketen etc.) auch Waffeneinsätze der eigenen Waffenplattformen geplant werden können.<br />

Nach einem Blick auf Marschflugkörper und auf das US-Konzept des Prompt Global<br />

Strike werden im Folgenden drei Fälle unterschieden: die Bedrohung durch einen etwa ebenbürtigen<br />

militärischen Gegner, die Bedrohung durch einen unterlegenen militärischen Gegner<br />

und die asymmetrische Bedrohung durch substaatliche Gruppen. Mögliche Bedrohungen<br />

durch UGV oder UUV/USV sind technologisch noch weit von einem signifikanten militärischen<br />

Einsatz entfernt und werden daher hier nicht diskutiert.<br />

Auch in den nächsten zwei Jahrzehnten werden UAV die dominierende Form von UMS bilden,<br />

insbesondere bewaffnete UAV werden sich wahrscheinlich – wenn sie nicht durch eine<br />

internationale Anstrengung beschränkt werden – erheblich weiter verbreiten. Schon vorhanden<br />

sind Marschflugkörper, also UAV im weiteren Sinn.<br />

Marschflugkörper: Präzisionsschläge gegen strategische Ziele<br />

Insbesondere Marschflugkörper haben sich seit ihrem ersten Einsätzen im Zweiten Weltkrieg<br />

(Fi-103, V-1) technologisch aufgrund der Fortschritte bei luftatmenden Triebwerken, Flugsteuerung,<br />

Navigation und Zielführung erheblich weiterentwickelt. Die dadurch möglich<br />

gewordene Programmierung bestimmter Flugprofile und eine hohe Zielgenauigkeit erlauben<br />

damit Präzisionsschläge mit konventioneller Munition bei einer Genauigkeit von wenigen<br />

Metern. Marschflugkörper haben modulare Nutzlasten von 200-500 kg und können Entfernungen<br />

von 150 – 3.000 km zurücklegen. Sie können Massenvernichtungswaffen tragen. Da<br />

sie auch von Flugzeugen, Schiffen und U-Booten verschossen werden können, sind sie im<br />

500<br />

Miles, 2004.

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