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Tirol hat gewählt - Österreich Journal

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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 118 / 03. 05. 2013<br />

<strong>Österreich</strong>, Europa und die Welt<br />

Europäisches Jahr 2013<br />

»Jahr der BürgerInnen«<br />

Seit Jahresbeginn stehen viele Veranstaltungen<br />

und Informationsinitiativen der<br />

Europäischen Kommission und EU-Mitgliedsstaaten<br />

im Zeichen des „Europäischen<br />

Jahres der BürgerInnen“. Im Rahmen des<br />

Europäischen Jahres 2013 sollen Vorteile<br />

und Nutzen der vor 20 Jahren durch den<br />

Vertrag von Maastricht eingeführten Unionsbürgerschaft<br />

und die sich daraus ergebenden<br />

Rechte thematisiert und mit den BürgerInnen<br />

in den Mitgliedsstaaten, Regionen und<br />

Gemeinden diskutiert werden.<br />

Ziel ist, die BürgerInnen besser über ihre<br />

Rechte als Unionsbürger aufzuklären und<br />

auch dazu beizutragen, bestehende Hindernisse<br />

für die Ausübung der Unionsbürgerschaftsrechte<br />

abzubauen sowie Bewußtsein<br />

für EU- Programme, die insbesondere jungen<br />

Menschen EU-weit offen stehen, zu schaffen.<br />

Eurobarometer-Umfragen bestätigen, daß<br />

EU-weit nur knapp die Hälfte der BürgerInnen<br />

das Gefühl <strong>hat</strong> über ihre Unionsbürgerrechte<br />

Bescheid zu wissen und 62 Prozent<br />

mehr Information darüber wünschen. Auch<br />

im Hinblick auf die im Jahr 2014 stattfindenden<br />

Wahlen zum Europäischen Parlament<br />

soll das Europäische Jahr 2013 dazu<br />

beitragen, die aktive Beteiligung der BürgerInnen<br />

am politischen Entscheidungsprozeß<br />

der EU zu fördern.<br />

AuslandsösterreicherInnen mit Wohnsitz<br />

in einem EU-Mitgliedsland profitieren als<br />

EU-BürgerInnen von den Unionsbürgerrechten,<br />

wie beispielsweise dem Wahlrecht bei<br />

Kommunal- und Europawahlen im Wohnsitzland<br />

und von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit.<br />

Aber auch in Drittstaaten<br />

kommen die UnionsbürgerInnen in den Genuß<br />

zusätzlicher Rechte, indem sie konsularischen<br />

Schutz durch die Konsulate anderer<br />

EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen<br />

können.<br />

Damit EU-BürgerInnen ihre Rechte und<br />

auch ihre durch die EU ermöglichten individuellen<br />

Chancen und Möglichkeiten besser<br />

nutzen und damit Hindernisse, die den BürgerInnen<br />

die Ausübung ihrer Rechte erschweren,<br />

erkannt und beseitigt werden, ist<br />

es wichtig, die Informationstätigkeiten zu intensivieren,<br />

öffentliche Debatten anzuregen<br />

Was sind Ihre Rechte als UnionsbürgerIn<br />

innerhalb und außerhalb der Europäischen Union?<br />

und konkrete Vorschläge für die Beseitigung<br />

bestehender Hindernisse zu erarbeiten.<br />

Im Mai dieses Jahres wird die Europäische<br />

Kommission einen neuen Bericht über<br />

die Unionsbürgerschaft veröffentlichen, der<br />

als Aktionsplan für die Beseitigung solcher<br />

Hindernisse dienen soll. Grundlage war eine<br />

im Vorjahr von der Europäischen Kommission<br />

durchgeführte breite Konsultation der<br />

Öffentlichkeit, bei der die BürgerInnen befragt<br />

wurden, mit welchen Problemen sie bei<br />

der Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger<br />

konfrontiert sind.<br />

»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />

Wussten Sie, daß …<br />

25<br />

… die UnionsbürgerInnen in dem Mitgliedsstaat,<br />

in dem sie ihren Wohnsitz<br />

haben, das aktive und passive Wahlrecht<br />

bei Kommunal- und Europawahlen<br />

besitzen? Dabei gelten für sie dieselben<br />

Bedingungen wie für die Angehörigen<br />

des betreffenden Mitgliedsstaates<br />

(Einschränkungen durch eine<br />

Mindestwohnsitzdauer sind möglich).<br />

… im Zeitraum 22. bis 25. Mai 2014<br />

Wahlen zum Europäischen Parlament<br />

(EP) stattfinden werden und Sie mittels<br />

Wahlkarte mitwählen können?<br />

… es Ihnen als AuslandsösterreicherIn in<br />

einem anderen EU-Staat frei steht, bei<br />

Wahlen zum EP entweder die Mitglieder<br />

des EP Ihres Wohnsitz-Mitgliedsstaates<br />

oder die österreichischen Mitglieder<br />

des EP zu wählen?<br />

… Sie als Unionsbürger auch eine Europäische<br />

Bürgeriniatitive unterstützen<br />

können?<br />

… jeder EU-Bürger, der sich in einem<br />

Nicht-EU-Mitgliedsstaat befindet, in<br />

dem sein Herkunftsmitgliedsstaat nicht<br />

durch eine Botschaft oder ein Konsulat<br />

vertreten ist, das Recht auf<br />

Schutz durch die diplomatischen oder<br />

konsularischen Vertretungen eines<br />

jeden anderen EU-Mitgliedsstaates<br />

<strong>hat</strong>? EU-BürgerInnen können diese<br />

Hilfe unter denselben Bedingungen in<br />

Anspruch nehmen wie die Staatsangehörigen<br />

dieser Länder.<br />

Was genau ist die Unionsbürgerschaft<br />

und welche Rechte leiten sich daraus ab?<br />

BürgerInnen, die Staatsangehörige eines<br />

EU-Mitgliedsstaates sind, sind zugleich<br />

UnionsbürgerInnen. Die Unionsbürgerschaft<br />

ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt<br />

sie aber nicht. Aus der Unionsbürgerschaft<br />

ergeben sich umfassende Rechte und<br />

sie bringt EU-BürgerInnen in allen EU-Mitgliedsstaaten<br />

Vorteile und Erleichterungen.<br />

Einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen<br />

Union ist das sich aus der Unionsbürgerschaft<br />

ergebende Recht auf Freizügigkeit,<br />

d.h. das Recht jedes EU-Bürgers, sich<br />

im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei<br />

zu bewegen und aufzuhalten. Es ist auch jenes<br />

Recht, das den Unionsbürgern am stärksten<br />

am Herzen liegt, was nicht verwunderlich<br />

ist, da immer mehr EuropäerInnen das<br />

Recht auf freie Mobilität nutzen. So leben<br />

ca. 12 Mio. UnionsbürgerInnen in einem anderen<br />

EU-Mitgliedsstaat als ihrem Heimatland.<br />

Noch größer ist die Zahl derer, die regelmäßig<br />

aus geschäftlichen Gründen oder<br />

als Touristen in andere Länder der EU reisen.<br />

UnionsbürgerInnen haben auch die<br />

Möglichkeit demokratischer Mitwirkung.<br />

Alle EU-BürgerInnen können in jenem EU-<br />

Mitgliedsland, in dem sie ihren Wohnsitz haben,<br />

sowohl an den Wahlen zum Europäischen<br />

Parlament als auch an den Kommunalwahlen,<br />

grundsätzlich zu denselben Bedingungen<br />

wie die Angehörigen des betreffenden<br />

Mitgliedsstaates, teilzunehmen.<br />

Weitere wichtige Unionsbürgerrechte<br />

sind die Möglichkeit der Teilnahme an Europäischen<br />

Bürgerinitiativen, die Möglichkeit<br />

der Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />

und das Petitionsrecht beim<br />

Europäischen Parlament.

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