Tirol hat gewählt - Österreich Journal
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ÖSTERREICH JOURNAL NR. 118 / 03. 05. 2013<br />
<strong>Österreich</strong>, Europa und die Welt<br />
Europäisches Jahr 2013<br />
»Jahr der BürgerInnen«<br />
Seit Jahresbeginn stehen viele Veranstaltungen<br />
und Informationsinitiativen der<br />
Europäischen Kommission und EU-Mitgliedsstaaten<br />
im Zeichen des „Europäischen<br />
Jahres der BürgerInnen“. Im Rahmen des<br />
Europäischen Jahres 2013 sollen Vorteile<br />
und Nutzen der vor 20 Jahren durch den<br />
Vertrag von Maastricht eingeführten Unionsbürgerschaft<br />
und die sich daraus ergebenden<br />
Rechte thematisiert und mit den BürgerInnen<br />
in den Mitgliedsstaaten, Regionen und<br />
Gemeinden diskutiert werden.<br />
Ziel ist, die BürgerInnen besser über ihre<br />
Rechte als Unionsbürger aufzuklären und<br />
auch dazu beizutragen, bestehende Hindernisse<br />
für die Ausübung der Unionsbürgerschaftsrechte<br />
abzubauen sowie Bewußtsein<br />
für EU- Programme, die insbesondere jungen<br />
Menschen EU-weit offen stehen, zu schaffen.<br />
Eurobarometer-Umfragen bestätigen, daß<br />
EU-weit nur knapp die Hälfte der BürgerInnen<br />
das Gefühl <strong>hat</strong> über ihre Unionsbürgerrechte<br />
Bescheid zu wissen und 62 Prozent<br />
mehr Information darüber wünschen. Auch<br />
im Hinblick auf die im Jahr 2014 stattfindenden<br />
Wahlen zum Europäischen Parlament<br />
soll das Europäische Jahr 2013 dazu<br />
beitragen, die aktive Beteiligung der BürgerInnen<br />
am politischen Entscheidungsprozeß<br />
der EU zu fördern.<br />
AuslandsösterreicherInnen mit Wohnsitz<br />
in einem EU-Mitgliedsland profitieren als<br />
EU-BürgerInnen von den Unionsbürgerrechten,<br />
wie beispielsweise dem Wahlrecht bei<br />
Kommunal- und Europawahlen im Wohnsitzland<br />
und von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit.<br />
Aber auch in Drittstaaten<br />
kommen die UnionsbürgerInnen in den Genuß<br />
zusätzlicher Rechte, indem sie konsularischen<br />
Schutz durch die Konsulate anderer<br />
EU-Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen<br />
können.<br />
Damit EU-BürgerInnen ihre Rechte und<br />
auch ihre durch die EU ermöglichten individuellen<br />
Chancen und Möglichkeiten besser<br />
nutzen und damit Hindernisse, die den BürgerInnen<br />
die Ausübung ihrer Rechte erschweren,<br />
erkannt und beseitigt werden, ist<br />
es wichtig, die Informationstätigkeiten zu intensivieren,<br />
öffentliche Debatten anzuregen<br />
Was sind Ihre Rechte als UnionsbürgerIn<br />
innerhalb und außerhalb der Europäischen Union?<br />
und konkrete Vorschläge für die Beseitigung<br />
bestehender Hindernisse zu erarbeiten.<br />
Im Mai dieses Jahres wird die Europäische<br />
Kommission einen neuen Bericht über<br />
die Unionsbürgerschaft veröffentlichen, der<br />
als Aktionsplan für die Beseitigung solcher<br />
Hindernisse dienen soll. Grundlage war eine<br />
im Vorjahr von der Europäischen Kommission<br />
durchgeführte breite Konsultation der<br />
Öffentlichkeit, bei der die BürgerInnen befragt<br />
wurden, mit welchen Problemen sie bei<br />
der Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger<br />
konfrontiert sind.<br />
»<strong>Österreich</strong> <strong>Journal</strong>« – http://www.oesterreichjournal.at<br />
Wussten Sie, daß …<br />
25<br />
… die UnionsbürgerInnen in dem Mitgliedsstaat,<br />
in dem sie ihren Wohnsitz<br />
haben, das aktive und passive Wahlrecht<br />
bei Kommunal- und Europawahlen<br />
besitzen? Dabei gelten für sie dieselben<br />
Bedingungen wie für die Angehörigen<br />
des betreffenden Mitgliedsstaates<br />
(Einschränkungen durch eine<br />
Mindestwohnsitzdauer sind möglich).<br />
… im Zeitraum 22. bis 25. Mai 2014<br />
Wahlen zum Europäischen Parlament<br />
(EP) stattfinden werden und Sie mittels<br />
Wahlkarte mitwählen können?<br />
… es Ihnen als AuslandsösterreicherIn in<br />
einem anderen EU-Staat frei steht, bei<br />
Wahlen zum EP entweder die Mitglieder<br />
des EP Ihres Wohnsitz-Mitgliedsstaates<br />
oder die österreichischen Mitglieder<br />
des EP zu wählen?<br />
… Sie als Unionsbürger auch eine Europäische<br />
Bürgeriniatitive unterstützen<br />
können?<br />
… jeder EU-Bürger, der sich in einem<br />
Nicht-EU-Mitgliedsstaat befindet, in<br />
dem sein Herkunftsmitgliedsstaat nicht<br />
durch eine Botschaft oder ein Konsulat<br />
vertreten ist, das Recht auf<br />
Schutz durch die diplomatischen oder<br />
konsularischen Vertretungen eines<br />
jeden anderen EU-Mitgliedsstaates<br />
<strong>hat</strong>? EU-BürgerInnen können diese<br />
Hilfe unter denselben Bedingungen in<br />
Anspruch nehmen wie die Staatsangehörigen<br />
dieser Länder.<br />
Was genau ist die Unionsbürgerschaft<br />
und welche Rechte leiten sich daraus ab?<br />
BürgerInnen, die Staatsangehörige eines<br />
EU-Mitgliedsstaates sind, sind zugleich<br />
UnionsbürgerInnen. Die Unionsbürgerschaft<br />
ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt<br />
sie aber nicht. Aus der Unionsbürgerschaft<br />
ergeben sich umfassende Rechte und<br />
sie bringt EU-BürgerInnen in allen EU-Mitgliedsstaaten<br />
Vorteile und Erleichterungen.<br />
Einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen<br />
Union ist das sich aus der Unionsbürgerschaft<br />
ergebende Recht auf Freizügigkeit,<br />
d.h. das Recht jedes EU-Bürgers, sich<br />
im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei<br />
zu bewegen und aufzuhalten. Es ist auch jenes<br />
Recht, das den Unionsbürgern am stärksten<br />
am Herzen liegt, was nicht verwunderlich<br />
ist, da immer mehr EuropäerInnen das<br />
Recht auf freie Mobilität nutzen. So leben<br />
ca. 12 Mio. UnionsbürgerInnen in einem anderen<br />
EU-Mitgliedsstaat als ihrem Heimatland.<br />
Noch größer ist die Zahl derer, die regelmäßig<br />
aus geschäftlichen Gründen oder<br />
als Touristen in andere Länder der EU reisen.<br />
UnionsbürgerInnen haben auch die<br />
Möglichkeit demokratischer Mitwirkung.<br />
Alle EU-BürgerInnen können in jenem EU-<br />
Mitgliedsland, in dem sie ihren Wohnsitz haben,<br />
sowohl an den Wahlen zum Europäischen<br />
Parlament als auch an den Kommunalwahlen,<br />
grundsätzlich zu denselben Bedingungen<br />
wie die Angehörigen des betreffenden<br />
Mitgliedsstaates, teilzunehmen.<br />
Weitere wichtige Unionsbürgerrechte<br />
sind die Möglichkeit der Teilnahme an Europäischen<br />
Bürgerinitiativen, die Möglichkeit<br />
der Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten<br />
und das Petitionsrecht beim<br />
Europäischen Parlament.