Jürgen Palm - Kreis Offenbach
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Freiwillige Feuerwehr Obertshausen<br />
Man kann sicher nicht sagen: „Ich werde heute Feuerwehrmann und mache<br />
morgen mit.“ Welcher Könnensstand und welcher Aufwand an Übung<br />
sind notwendig, bis man das erste Mal voll aktiv bei einem Einsatz dabei<br />
sein kann?<br />
Wenn ein Erwachsener in die Feuerwehr eintritt, sind ungefähr zwei Jahre<br />
Ausbildung erforderlich sowie Teilnahme an einem Grundlehrgang und<br />
einem Atemschutzlehrgang. Wenn der erste Einsatz erfolgt, wird der<br />
Betreffende mit einem älteren erfahrenen Feuerwehrmann eingesetzt. Bei<br />
Einsätzen gehen die Feuerwehrleute ja grundsätzlich truppweise vor, d.h.<br />
immer zu zweit – damit falls dem einen etwas passiert, der andere ihm helfen<br />
kann.<br />
Wenn jemand schon vorher in der Jugendfeuerwehr war – und das ist die<br />
Regel – dann muss er oder sie nur noch die beiden Lehrgänge absolvieren.<br />
Wenn jemand Mitglied in einer Feuerwehr wird, erhält er oder sie einen<br />
Funkalarm-Empfänger. Der Neuling steht natürlich nicht gleich in vorderster<br />
Front, sondern wird erstmal in den hinteren Reihen eingesetzt,<br />
beim Schlauchwerfen zum Beispiel, bei der Wasserversorgung und auch<br />
bei der Verkehrsabsicherung. Dies sind Tätigkeiten, die nicht allzu gefährlich<br />
sind.<br />
Wie alt muss man mindestens und wie alt darf man höchstens sein?<br />
Wenn man in die Jugendfeuerwehr eintreten möchte, muss man mindestens<br />
10 Jahre, bei einem Einsatz mindestens 17 Jahre alt sein. Es ist gesetzlich<br />
geregelt, dass Feuerwehrleute maximal bis 60 Jahre im Einsatz<br />
bleiben dürfen. Dann wechseln sie in die Alters- und Ehrenabteilung über,<br />
egal ob sie körperlich und geistig entsprechend fit sind.<br />
Wird der körperliche Leistungsgrad von Zeit zu Zeit geprüft?<br />
Die Feuerwehrleute, die unter Atemschutz arbeiten, müssen mindestens<br />
einmal jährlich auf die so genannte „Atemschutz-Übungsstrecke“ gehen.<br />
Spätestens alle drei Jahre müssen sie sich einer speziellen ärztlichen Untersuchung<br />
(G 26) stellen, die von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben<br />
wird.<br />
Welche Art von Einsätzen gibt es für Sie?<br />
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