Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu
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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 29<br />
meistert. Allerdings hatte seit den 1980er Jahren die EU mit ständigen Überschüssen<br />
zu kämpfen, die zum Teil gelagert, exportiert oder sogar entsorgt werden<br />
mussten. Gleichzeitig entstanden auch Diskussionen um die Umweltverträglichkeit<br />
der Landwirtschaft. Folge war die Forderung nach einer Veränderung der<br />
GAP, welche mehrere Reformen nach sich zog (vgl. Kapitel 3.2.1.4) (EK 2005, S.<br />
6ff.).<br />
3.2.1.2 Die Ziele<br />
Die Ziele der GAP wurden erstmals im Vertrag zur Gründung der Europäischen<br />
Wirtschaftsgemeinschaft aufgeführt und haben noch heute ihre Gültigkeit. Sie umfassen<br />
aktuell die Artikel 32 bis 38 des Vertrages. Im ersten Absatz des Artikels 32<br />
wird darauf verwiesen, dass der gemeinsame Markt der EU auch die Landwirtschaft<br />
und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst. Artikel 33<br />
führt die Ziele der GAP auf, die sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher betreffen:<br />
– Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft,<br />
– Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte,<br />
– Stabilisierung der Märkte,<br />
– Sicherstellung der Versorgung und<br />
– Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen (EK 2002, S. 48).<br />
Mit den Reformen der GAP und den Veränderungen durch die Verträge von<br />
Maastricht, Amsterdam und Nizza hat sich allerdings auch der Zielkatalog der<br />
GAP deutlich erweitert. Wie für alle Politikfelder der EU sind im Vertrag der Europäischen<br />
Gemeinschaft (EG) auch für die GAP folgende Ziele festgeschrieben:<br />
– Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung (Art. 2),<br />
– die Integration von Umwelterfordernissen bei der Festlegung und Durchführung<br />
konkreter Maßnahmen (Art. 6),<br />
– die Berücksichtigung des Verbraucherschutzes (Art. 153),