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Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu

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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 29<br />

meistert. Allerdings hatte seit den 1980er Jahren die EU mit ständigen Überschüssen<br />

zu kämpfen, die zum Teil gelagert, exportiert oder sogar entsorgt werden<br />

mussten. Gleichzeitig entstanden auch Diskussionen um die Umweltverträglichkeit<br />

der Landwirtschaft. Folge war die Forderung nach einer Veränderung der<br />

GAP, welche mehrere Reformen nach sich zog (vgl. Kapitel 3.2.1.4) (EK 2005, S.<br />

6ff.).<br />

3.2.1.2 Die Ziele<br />

Die Ziele der GAP wurden erstmals im Vertrag zur Gründung der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft aufgeführt und haben noch heute ihre Gültigkeit. Sie umfassen<br />

aktuell die Artikel 32 bis 38 des Vertrages. Im ersten Absatz des Artikels 32<br />

wird darauf verwiesen, dass der gemeinsame Markt der EU auch die Landwirtschaft<br />

und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst. Artikel 33<br />

führt die Ziele der GAP auf, die sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher betreffen:<br />

– Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft,<br />

– Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landwirte,<br />

– Stabilisierung der Märkte,<br />

– Sicherstellung der Versorgung und<br />

– Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen (EK 2002, S. 48).<br />

Mit den Reformen der GAP und den Veränderungen durch die Verträge von<br />

Maastricht, Amsterdam und Nizza hat sich allerdings auch der Zielkatalog der<br />

GAP deutlich erweitert. Wie für alle Politikfelder der EU sind im Vertrag der Europäischen<br />

Gemeinschaft (EG) auch für die GAP folgende Ziele festgeschrieben:<br />

– Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung (Art. 2),<br />

– die Integration von Umwelterfordernissen bei der Festlegung und Durchführung<br />

konkreter Maßnahmen (Art. 6),<br />

– die Berücksichtigung des Verbraucherschutzes (Art. 153),

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