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Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu

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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 37<br />

– Bei der Auswahl der Gebiete besteht größere Flexibilität, die Einwohnerzahl<br />

wurde auf 150.000 angehoben und kein Dichtekriterium genannt. Dadurch<br />

sind neue Formen regionaler Partnerschaften denkbar, z. B. Stadt-Umland-<br />

Partnerschaften. Diese Veränderung führt auch zur Gebietserweiterung der<br />

LAG <strong>Regionalentwicklung</strong> Altusried-Oberallgäu e.V. für 2007-2013 auf den<br />

gesamten Landkreis. Ausnahmen bilden Oberstaufen, das weiterhin zur<br />

LAG Westallgäu 10+ e.V. gehören wird und Kempten, das als kreisfreie<br />

Stadt weiterhin nicht zum LAG-Gebiet gehören darf.<br />

– Für die Finanzierung der LEADER-Achse sieht die ELER-Verordnung einen<br />

Mindestanteil von 5 % des gesamten Budgets des jeweiligen Entwicklungsprogramms<br />

vor. Die maximale EU-Beteiligung an den förderfähigen Projektkosten<br />

ist für die LEADER-Achse 55 % und damit genauso hoch wie in der<br />

Achse 2, aber höher als in den ELER-Achsen 1 (50 %) und 3 (75 %).<br />

– Für die LEADER-Achse gelten jetzt die gleichen Regeln für Verwaltung, Begleitung<br />

und Bewertung wie für Maßnahmen aus den anderen Achsen der<br />

ELER-Verordnung (ER 2005a, S. 9ff.).<br />

3.3 Bundesrepublik Deutschland<br />

Auf die EU folgen als nächste, nachgeordnete Ebene die Nationalstaaten mit Ansätzen<br />

zur Lösung regionaler Struktur- und Wirtschaftsprobleme. In Deutschland<br />

sind das BMELV sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

(BMWT) als wichtige Akteure der Strukturpolitik mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen<br />

in der ländlichen Entwicklungspolitik aktiv. Eigenständige Kompetenzen<br />

hat der Bund im Rahmen der regionalen Strukturpolitik allerdings nicht. In<br />

der Bundesrepublik ist die regionale Wirtschaftsförderung bzw. die Regionalpolitik<br />

im weiteren Sinne Aufgabe der Länder (GEISSENDÖRFER 2005, S. 31ff.). Die GAK<br />

ist das zentrale und zugleich eines der ältesten Förderinstrumente in der Agrarstrukturpolitik,<br />

welches Bund und Länder gemeinsam tragen und ausgestalten.<br />

Ihr breites Maßnahmenspektrum und ihre horizontale Anwendungsmöglichkeit<br />

machen sie zur Schnittstelle einer integrierten Politik, die ländliche Entwicklung

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