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Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu

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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 31<br />

lung Ausrichtung werden Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Räume finanziert,<br />

die nicht vom Garantiefonds abgedeckt werden (ER 1999, S. 103ff.). Bei der<br />

nationalen Kofinanzierung spielen in Deutschland die Gemeinschaftsaufgaben<br />

eine große Rolle, im Wesentlichen aber die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (vgl. auch Kapitel 3.3).<br />

Die Finanzierung der GAP wird ab 2007 innerhalb eines neuen Rechtsrahmens<br />

vollzogen. Hierfür wurden zwei Fonds eingerichtet:<br />

– Ein Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), woraus beispielsweise<br />

die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und die verbleibenden<br />

Marktordnungsausgaben (so genannte 1. Säule) bezahlt werden sollen und<br />

– ein ELER, aus dem die Programme zur Förderung der Entwicklung ländlicher<br />

Räume (so genannte 2. Säule) finanziert werden sollen (ER 2005b, S. 1).<br />

3.2.1.4 Reformen<br />

Viele wichtige Veränderungen wurden v. a. seit den 1990er Jahren durchgeführt,<br />

nicht zuletzt durch den Weltgipfel in Rio de Janeiro. Produktionsbeschränkungen<br />

trugen dazu bei, die Überschüsse zu verringern. Zudem wurde ein neuer Schwerpunkt<br />

auf die Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft gelegt und Landwirte,<br />

die nun direkt Einkommenszuschüsse erhielten, mussten sich mehr am Markt orientieren<br />

und auf die sich ändernden Bedürfnisse der Verbraucher reagieren (EK<br />

2005, S. 7).<br />

Im Rahmen der Agenda 2000 wurde eine neue Politik für die Entwicklung ländlicher<br />

Räume als Ergänzung der GAP vorgesehen. Neben der weiterhin starken 1.<br />

Säule, welche die traditionelle Markt- und Preispolitik mit Instrumenten wie Tierund<br />

Flächenprämien, Direktzahlungen etc. umfasst, gibt es seitdem eine 2. Säule,<br />

die aus der Verordnung über die Förderung der Entwicklung ländlicher Räume<br />

besteht. In ihr wurden neun Verordnungen zusammengefasst und erweitert, um<br />

so einem kohärenten und nachhaltigen Rahmen für die zukünftige Entwicklung<br />

ländlicher Gebiete in Europa zu gewährleisten (VAY et al. 2001, S. 18).

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