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Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu

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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 39<br />

– Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden<br />

soll und<br />

– Alpengebiet untergliedert (STMWIVT 2006, S. 74f.).<br />

Der Großteil des Gebietes der LAG wird als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen<br />

Raum definiert. Zu diesem Typ zählen die Gemeinden Betzigau, Durach, Haldenwang,<br />

Lauben, Waltenhofen sowie die Märkte Altusried, Buchenberg, Dietmannsried,<br />

Sulzberg und Wiggensbach. Im LEP Bayern sind für diese Gebietskategorie<br />

u. a. folgende Ziele festgelegt:<br />

– Nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen<br />

Räumen als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte sowie<br />

Förderung als Impulsgeber zur Entwicklung ländlicher Räume.<br />

– Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses bei der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung<br />

zwischen den Kernstädten und den übrigen Gemeinden<br />

und die Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten bei Planungen und Maßnahmen<br />

der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (STMWIVT 2006, S. 18f.).<br />

Als Allgemeiner ländlicher Raum werden die beiden östlich gelegenen Gemeinden<br />

Oy-Mittelberg und Wildpoldsried eingestuft. Das LEP nennt dafür u. a. folgende<br />

Zielaussagen:<br />

– Ländliche Räume sollen als eigenständiger gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum<br />

bewahrt und nachhaltig weiterentwickelt werden.<br />

– Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen<br />

sollen insbesondere in den zentralen Orten vorgehalten werden und<br />

soweit erforderlich ausgebaut werden.<br />

– Es ist anzustreben, dass Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor,<br />

insbesondere auch in den Branchen der Informations- und Kommunikationstechnologie<br />

sowie bedarfsgerechte Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />

geschaffen werden (STMWIVT 2006, S. 18).

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