Diplomarbeit Katja Metzler - Regionalentwicklung Oberallgäu
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3 Politik zur Entwicklung ländlicher Räume 39<br />
– Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden<br />
soll und<br />
– Alpengebiet untergliedert (STMWIVT 2006, S. 74f.).<br />
Der Großteil des Gebietes der LAG wird als Stadt- und Umlandbereich im ländlichen<br />
Raum definiert. Zu diesem Typ zählen die Gemeinden Betzigau, Durach, Haldenwang,<br />
Lauben, Waltenhofen sowie die Märkte Altusried, Buchenberg, Dietmannsried,<br />
Sulzberg und Wiggensbach. Im LEP Bayern sind für diese Gebietskategorie<br />
u. a. folgende Ziele festgelegt:<br />
– Nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen<br />
Räumen als regionale Wirtschafts- und Versorgungsschwerpunkte sowie<br />
Förderung als Impulsgeber zur Entwicklung ländlicher Räume.<br />
– Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses bei der Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung<br />
zwischen den Kernstädten und den übrigen Gemeinden<br />
und die Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten bei Planungen und Maßnahmen<br />
der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (STMWIVT 2006, S. 18f.).<br />
Als Allgemeiner ländlicher Raum werden die beiden östlich gelegenen Gemeinden<br />
Oy-Mittelberg und Wildpoldsried eingestuft. Das LEP nennt dafür u. a. folgende<br />
Zielaussagen:<br />
– Ländliche Räume sollen als eigenständiger gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum<br />
bewahrt und nachhaltig weiterentwickelt werden.<br />
– Die für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen<br />
sollen insbesondere in den zentralen Orten vorgehalten werden und<br />
soweit erforderlich ausgebaut werden.<br />
– Es ist anzustreben, dass Arbeitsplätze im sekundären und tertiären Sektor,<br />
insbesondere auch in den Branchen der Informations- und Kommunikationstechnologie<br />
sowie bedarfsgerechte Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />
geschaffen werden (STMWIVT 2006, S. 18).