10.01.2015 Aufrufe

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />

Tarif M3U<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 3<br />

5. Nicht erstattungsfähige Aufwendungen<br />

Nicht erstattungsfähig sind:<br />

- mit <strong>der</strong> GKV vereinbarte Selbstbehalte;<br />

- Praxisgebühr nach §§ 28 Absatz 4, 61 SGB V;<br />

- Eigenanteile nach § 29 Absatz 2 SGB V bei kieferorthopädischer Behandlung;<br />

- Aufwendungen für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,<br />

es sei denn, es handelt sich um Zähne, die noch nicht durchgebrochen sind o<strong>der</strong> wegen des<br />

natürlichen Zahnwechsels fehlen, sowie angeratene bzw. geplante Zahnersatzmaßnahmen<br />

6. Wartezeiten<br />

Für diesen Tarif gelten, abweichend von § 3 AVB/KK 2013, keine Wartezeiten.<br />

7. Beitragsanpassung<br />

Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den in den<br />

technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die<br />

Beiträge, soweit erfor<strong>der</strong>lich, angepasst.<br />

Der in den AVB genannte tarifliche Vomhun<strong>der</strong>tsatz beträgt 5,0.<br />

PKX0113 Seite 119 von 263

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!