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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/PPV 2013<br />

Tarif PP<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 5<br />

12. Zahlung bei Verzögerung <strong>der</strong> Leistungsmitteilung<br />

Bei Verzögerung <strong>der</strong> Leistungsmitteilung nach § 6 Abs. 2a beträgt die 70 EUR.<br />

13. Zusätzliche Leistungen für Versicherte in ambulant betreuten Wohngruppen<br />

Der monatliche pauschale Zuschlag für Versicherte in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 4<br />

Absatz 7a beträgt 200 EUR.<br />

In Tarifstufe PPB wird <strong>der</strong> Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.<br />

14. För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gründung ambulant betreuter Wohngruppen<br />

Der Anspruch des Versicherten beläuft sich auf den Betrag, <strong>der</strong> sich ergibt, wenn man den<br />

Höchstför<strong>der</strong>betrag je Wohngruppe von 10.000 EUR durch die Anzahl <strong>der</strong> för<strong>der</strong>berechtigten<br />

Bewohner teilt, höchstens aber 2.500 EUR.<br />

In Tarifstufe PPB wird <strong>der</strong> Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.<br />

15. Weitere Leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

15.1 Für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe besteht<br />

Anspruch auf<br />

a) Pflegegeld nach Nr. 2.1 Tarif PPV von 120 EUR o<strong>der</strong><br />

b) Häusliche Pflegehilfe nach Nr. 1 Tarif PPV von bis zu 225 EUR o<strong>der</strong><br />

c) Kombinationsleistungen aus den Nr. 2.1 und Nr. 1 Tarif PPV (§ 4 Abs. 5)<br />

je Kalen<strong>der</strong>monat, sowie Anspruch auf Leistungen nach Nr. 3 und Nr. 4 Tarif PPV (§ 4 Abs. 6 und<br />

7).<br />

15.2 Für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe I erhöht sich je<br />

Kalen<strong>der</strong>monat<br />

a) das Pflegegeld nach Nr. 2.1 um 70 EUR auf 305 EUR<br />

b) die häusliche Pflegehilfe nach Nr. 1 Tarif PPV um 215 EUR auf bis zu 665 EUR.<br />

15.3 Für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe II erhöht sich je<br />

Kalen<strong>der</strong>monat<br />

a) das Pflegegeld nach Nr. 2.1 um 85 EUR auf 525 EUR<br />

b) die häusliche Pflegehilfe nach Nr. 1 um 150 EUR auf bis zu 1.250 EUR.<br />

In Tarifstufe PPB wird <strong>der</strong> Vergütungszuschlag auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.<br />

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