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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />

Tarif 10U<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 1<br />

Tarif 10U - Krankenhaustagegeld<br />

gültig ab 01.01.2013<br />

Der Tarif 10U gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />

Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013):<br />

Teil I Musterbedingungen 2009<br />

Teil II Tarifbedingungen 2013<br />

1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

1.1 In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />

aufgenommen werden.<br />

1.2 Das Krankenhaustagegeld muss mindestens 10 EUR betragen und darf bei Min<strong>der</strong>jährigen<br />

60 EUR nicht übersteigen.<br />

2. Versicherungsleistungen<br />

Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären<br />

Entbindung o<strong>der</strong> Fehlgeburt wird gezahlt:<br />

- das versicherte Krankenhaustagegeld für jeden Tag ohne Kostennachweis und ohne zeitliche<br />

Begrenzung.<br />

Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.<br />

3. Teilstationäre Behandlung<br />

Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil<br />

des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegelds, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein<br />

Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

4. Psychotherapie<br />

Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 30 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

für darüber hinausgehende Leistungen muss <strong>der</strong> Versicherer vorher schriftlich zustimmen.<br />

5. Beiträge<br />

Die monatliche Beitragsrate verdoppelt sich für den Teil des Krankenhaustagegelds, <strong>der</strong> 60 EUR<br />

bei Erwachsenen und 30 EUR bei Kin<strong>der</strong>n bis einschließlich 15 Jahre übersteigt.<br />

6. Beitragsanpassung<br />

Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den in den<br />

technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die<br />

Beiträge, soweit erfor<strong>der</strong>lich, angepasst.<br />

Der in den AVB genannte tarifliche Vomhun<strong>der</strong>tsatz beträgt 5,0.<br />

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