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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />

Tarif EG 3U<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 1<br />

Tarif EG 3U - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen<br />

Krankenkasse<br />

gültig ab 01.01.2013<br />

Der Tarif EG 3U gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />

Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013):<br />

Teil I Musterbedingungen 2009<br />

Teil II Tarifbedingungen 2013<br />

1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />

aufgenommen werden, die bei einem Träger <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV)<br />

versichert sind.<br />

Die Versicherung nach Tarif EG 3U endet mit dem Wegfall dieser Voraussetzung.<br />

2. Versicherungsleistungen<br />

Grundsätzliche Voraussetzung für Leistungen aus diesem Tarif ist, dass die GKV Leistungen<br />

erbracht hat. Diese sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis ist<br />

dem Versicherer vorzulegen. Bei den Nrn. 2.1 und 2.4 sind Erstattungen auch ohne Vorleistung<br />

<strong>der</strong> GKV vorgesehen.<br />

2.1 Sehhilfen<br />

Für Sehhilfen werden 80 % des Rechnungsbetrags, maximal 160 EUR erstattet. Eine Vorleistung<br />

<strong>der</strong> GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung<br />

eines etwaigen an<strong>der</strong>en Versicherungsträgers.<br />

Entsprechend § 4 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 wird die Leistung höchstens für eine Sehhilfe im<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr gewährt.<br />

2.2 Krankenhaustagegeld<br />

a) Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären<br />

Entbindung o<strong>der</strong> Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 13 EUR für jeden Tag, für<br />

den die GKV leistet, gezahlt, längstens für 28 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr. Aufnahme- und<br />

Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.<br />

b) Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen<br />

Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegelds nach a), bei einer ganztägigen<br />

Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

c) Bei einer stationären Psychotherapie im Ausland wird nach diesem Tarif nicht geleistet.<br />

d) Sollte <strong>der</strong> Betrag, <strong>der</strong> nach § 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) - 5. Buch (V) täglich vom<br />

Versicherten selbst zu tragen ist, den in a) genannten Betrag übersteigen, wird die tarifliche<br />

Leistung bei <strong>der</strong> nächstfolgenden Beitragsanpassung nach § 8 b AVB/KK 2013 dem neuen<br />

Betrag nach SGB V angepasst. Entsprechendes gilt, wenn sich die maximale<br />

Zuzahlungsdauer nach § 39 Absatz 4 SGB V än<strong>der</strong>t.<br />

2.3 Kurtagegeld<br />

a) Der Versicherer zahlt für die Dauer einer medizinisch notwendigen Kur für den Zeitraum, für<br />

den die GKV leistet, ein Kurtagegeld von 13 EUR, längstens für 21 Tage.<br />

b) Die Höhe des Kurtagegelds nach a) wird <strong>der</strong> jeweiligen Höhe des Krankenhaustagegelds<br />

entsprechend Nummer 2.2 d) angepasst.<br />

2.4 Kurzfristige Auslandsreisen<br />

a) Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen<br />

unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen<br />

einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen<br />

ersetzt.<br />

Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:<br />

aa) Heilbehandlung im Ausland durch dort zugelassene Ärzte und Zahnärzte, einschließlich<br />

im Aufenthaltsland unvorhersehbar notwendig werdende ärztliche Hilfe bei akut<br />

auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und bei Früh- o<strong>der</strong> Fehlgeburt; nicht<br />

jedoch künstliche Befruchtung einschließlich vorbereiten<strong>der</strong> Maßnahmen,<br />

Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sowie <strong>der</strong>en Folgen;<br />

außerdem nicht für Psychoanalyse und Psychotherapie;<br />

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