Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...
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AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />
Tarif EG 3U<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
Seite 1<br />
Tarif EG 3U - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen<br />
Krankenkasse<br />
gültig ab 01.01.2013<br />
Der Tarif EG 3U gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013):<br />
Teil I Musterbedingungen 2009<br />
Teil II Tarifbedingungen 2013<br />
1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />
In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />
aufgenommen werden, die bei einem Träger <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV)<br />
versichert sind.<br />
Die Versicherung nach Tarif EG 3U endet mit dem Wegfall dieser Voraussetzung.<br />
2. Versicherungsleistungen<br />
Grundsätzliche Voraussetzung für Leistungen aus diesem Tarif ist, dass die GKV Leistungen<br />
erbracht hat. Diese sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis ist<br />
dem Versicherer vorzulegen. Bei den Nrn. 2.1 und 2.4 sind Erstattungen auch ohne Vorleistung<br />
<strong>der</strong> GKV vorgesehen.<br />
2.1 Sehhilfen<br />
Für Sehhilfen werden 80 % des Rechnungsbetrags, maximal 160 EUR erstattet. Eine Vorleistung<br />
<strong>der</strong> GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung<br />
eines etwaigen an<strong>der</strong>en Versicherungsträgers.<br />
Entsprechend § 4 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 wird die Leistung höchstens für eine Sehhilfe im<br />
Kalen<strong>der</strong>jahr gewährt.<br />
2.2 Krankenhaustagegeld<br />
a) Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären<br />
Entbindung o<strong>der</strong> Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 13 EUR für jeden Tag, für<br />
den die GKV leistet, gezahlt, längstens für 28 Tage im Kalen<strong>der</strong>jahr. Aufnahme- und<br />
Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.<br />
b) Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen<br />
Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegelds nach a), bei einer ganztägigen<br />
Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />
c) Bei einer stationären Psychotherapie im Ausland wird nach diesem Tarif nicht geleistet.<br />
d) Sollte <strong>der</strong> Betrag, <strong>der</strong> nach § 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) - 5. Buch (V) täglich vom<br />
Versicherten selbst zu tragen ist, den in a) genannten Betrag übersteigen, wird die tarifliche<br />
Leistung bei <strong>der</strong> nächstfolgenden Beitragsanpassung nach § 8 b AVB/KK 2013 dem neuen<br />
Betrag nach SGB V angepasst. Entsprechendes gilt, wenn sich die maximale<br />
Zuzahlungsdauer nach § 39 Absatz 4 SGB V än<strong>der</strong>t.<br />
2.3 Kurtagegeld<br />
a) Der Versicherer zahlt für die Dauer einer medizinisch notwendigen Kur für den Zeitraum, für<br />
den die GKV leistet, ein Kurtagegeld von 13 EUR, längstens für 21 Tage.<br />
b) Die Höhe des Kurtagegelds nach a) wird <strong>der</strong> jeweiligen Höhe des Krankenhaustagegelds<br />
entsprechend Nummer 2.2 d) angepasst.<br />
2.4 Kurzfristige Auslandsreisen<br />
a) Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen<br />
unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen<br />
einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen<br />
ersetzt.<br />
Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:<br />
aa) Heilbehandlung im Ausland durch dort zugelassene Ärzte und Zahnärzte, einschließlich<br />
im Aufenthaltsland unvorhersehbar notwendig werdende ärztliche Hilfe bei akut<br />
auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und bei Früh- o<strong>der</strong> Fehlgeburt; nicht<br />
jedoch künstliche Befruchtung einschließlich vorbereiten<strong>der</strong> Maßnahmen,<br />
Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sowie <strong>der</strong>en Folgen;<br />
außerdem nicht für Psychoanalyse und Psychotherapie;<br />
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