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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/R Teil II Tarife<br />

Tarif SG 1R<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 2<br />

Zweibettzimmer (einschließlich medizinisch notwendiger Sachleistungen) und für ärztliche<br />

Leistungen zu 100 % erstattet.<br />

3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil<br />

des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein<br />

Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

4. Psychotherapie<br />

Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 30 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

für darüber hinausgehende Leistungen muss <strong>der</strong> Versicherer vorher schriftlich zustimmen.<br />

5. Unterbringung und Verpflegung des Neugeborenen<br />

Entstehen Kosten hierfür, werden diese bei Nachversicherung gemäß § 2 Absatz 2 Teil I mit den<br />

tariflichen Sätzen erstattet.<br />

6. Beitragsfreistellung<br />

Dauert ein entschädigungspflichtiger Krankenhausaufenthalt länger als 8 Wochen, erhält <strong>der</strong><br />

Versicherte in diesem Tarif für den laufenden Monat eine Beitragsgutschrift.<br />

Dies gilt entsprechend auch für die nächsten Monate, in denen die stationäre Heilbehandlung<br />

fortbesteht. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Vertragsdauer bei Beginn <strong>der</strong><br />

stationären Heilbehandlung.<br />

PKX0113 Seite 218 von 263

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