Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...
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AVB/PZV Teil II Tarife<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
Seite 1<br />
Tarif PTU - Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit <strong>der</strong> Stufen I bis III<br />
gültig ab 01.01.2013<br />
Der Tarif PTU gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />
Pflegezusatzversicherung, Tarifbedingungen (AVB/PZV Teil I).<br />
1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />
1.1 In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />
aufgenommen werden.<br />
1.2 Das Pflegetagegeld muss mindestens 10 EUR betragen und darf bei Min<strong>der</strong>jährigen nicht höher<br />
sein als 60 EUR.<br />
2. Versicherungsleistungen<br />
Das Pflegetagegeld wird ab dem 92. Tag nach ärztlicher Feststellung <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit je<br />
nach Zuordnung zu einer Pflegestufe (vergleiche § 1 Absatz 6 Teil I AVB/PZV) - unabhängig<br />
davon, ob es sich um Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Fachpersonal etc., häusliche,<br />
teilstationäre o<strong>der</strong> stationäre Pflege handelt - gezahlt:<br />
für Pflegebedürftige <strong>der</strong> Pflegestufe I<br />
(erheblich Pflegebedürftige) - zu 50 %<br />
für Pflegebedürftige <strong>der</strong> Pflegestufe II<br />
(Schwerpflegebedürftige) - zu 100 %<br />
für Pflegestufe III<br />
(Schwerstpflegebedürftige) - zu 100 %<br />
Nach einer mindestens 91 Tage fortdauernden Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Pflegestufe än<strong>der</strong>t sich die Höhe<br />
<strong>der</strong> Tarifleistung entsprechend.<br />
3. Beitragsanpassung<br />
Gemäß § 8 b Teil I AVB/PZV werden mindestens jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den in den<br />
technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die<br />
Beiträge, soweit erfor<strong>der</strong>lich, angepasst.<br />
Der in den AVB genannte tarifliche Vomhun<strong>der</strong>tsatz beträgt 5.<br />
Beson<strong>der</strong>e Vereinbarung zur unfallbedingten Pflegebedürftigkeit im Rahmen <strong>der</strong><br />
GarantieRente-PflegePlus<br />
Während <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> kleinen Anwartschaftsversicherung nach Tarif PTU besteht in Höhe des<br />
vereinbarten Tagessatzes voller Versicherungsschutz nach Tarif PTU; dieser ist jedoch<br />
beschränkt auf Versicherungsfälle im Sinne von § 1 Absatz 2 <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen für die Pflegezusatzversicherung (AVB/PZV), die unmittelbare Folge<br />
eines Unfalls sind.<br />
Ein Unfall liegt vor, wenn <strong>der</strong> Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper<br />
wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet.<br />
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