10.01.2015 Aufrufe

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />

Wahlleistungstarife W1<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 5<br />

Der in den AVB genannte tarifliche Vomhun<strong>der</strong>tsatz beträgt 5,0.<br />

7. Beson<strong>der</strong>e Bedingungen für Studenten und Schüler<br />

7.1 Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Beson<strong>der</strong>en Bedingungen sind Personen während<br />

<strong>der</strong> wissenschaftlichen Ausbildung an einer in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland o<strong>der</strong> in einem<br />

an<strong>der</strong>en EU-Staat bestehenden Hochschule (Studenten) und Schüler, soweit und solange für sie<br />

Anspruch auf Beihilfe aus beamtenrechtlichen Vorschriften besteht. Für die Dauer <strong>der</strong> Geltung<br />

dieser Beson<strong>der</strong>en Bedingungen wird <strong>der</strong> jeweilige Tarif durch ein angehängtes "S"<br />

gekennzeichnet.<br />

7.2 Beiträge<br />

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter <strong>der</strong> versicherten Person. Es werden<br />

Beitragsgruppen gebildet für die Alter 16-20, 21-25, 26-30 und 31-34 Jahre. Maßgeblich ist das im<br />

jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr vollendete Lebensjahr. Der Beitrag <strong>der</strong> neuen Altersgruppe ist jeweils ab<br />

dem 1. Januar des Kalen<strong>der</strong>jahres zu zahlen, indem das maßgebliche Alter vollendet wird. Die<br />

Bestimmungen für Beitragsanpassungen (§ 8 b AVB/KK 2013) bleiben hiervon unberührt.<br />

7.3 Wegfall <strong>der</strong> Versicherungsfähigkeit und Weiterversicherung<br />

Diese Beson<strong>der</strong>en Bedingungen entfallen mit Ablauf des Kalen<strong>der</strong>monats, in dem die<br />

wissenschaftliche Ausbildung o<strong>der</strong> die Schulausbildung endet, vorzeitig abgebrochen o<strong>der</strong> für die<br />

Dauer von mehr als sechs Monaten unterbrochen wird o<strong>der</strong> in dem die versicherte Person das 34.<br />

Lebensjahr vollendet.<br />

Vom Folgemonat an wird die Versicherung, ohne dass es eines Antrages bedarf, ohne<br />

Unterbrechung mit dem Beitrag nach dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Eintrittsalter<br />

weitergeführt. Dabei erfolgt keine neue Risikoprüfung und es sind keine neuen Wartezeiten<br />

zurückzulegen .<br />

Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis <strong>der</strong> betroffenen Person<br />

innerhalb von zwei Monaten nach dem Än<strong>der</strong>ungszeitpunkt schriftlich zu kündigen (vgl. § 13<br />

Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013).<br />

Der Wegfall <strong>der</strong> Versicherungsfähigkeit nach diesen Beson<strong>der</strong>en Bedingungen ist dem<br />

Versicherer innerhalb eines Monats ab Eintritt des Ereignisses schriftlich anzuzeigen.<br />

8. Beson<strong>der</strong>e Bedingungen für Beamtenanwärter und Referendare<br />

8.1 Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

Aufnahme- und versicherungsfähig zu diesen Beson<strong>der</strong>en Bedingungen sind beihilfeberechtigte<br />

Beamte auf Wi<strong>der</strong>ruf im Vorbereitungsdienst sowie <strong>der</strong>en berücksichtigungsfähige nicht<br />

berufstätige Ehegatten bzw. berücksichtigungsfähige Lebenspartner, wenn sie nur geringfügig<br />

beschäftigt sind, jeweils bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres. Für die Dauer <strong>der</strong> Geltung<br />

dieser Beson<strong>der</strong>en Bedingungen wird <strong>der</strong> jeweilige Tarif durch ein angehängtes "B"<br />

gekennzeichnet.<br />

8.2 Wartezeiten<br />

Die Wartezeiten nach § 3 Teil I AVB/KK 2013 entfallen.<br />

8.3 Beiträge<br />

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach dem Alter <strong>der</strong> versicherten Person. Es werden<br />

Beitragsgruppen gebildet für die Alter 16-20, 21-25, 26-30 und 31-34 Jahre. Maßgeblich ist das im<br />

jeweiligen Kalen<strong>der</strong>jahr vollendete Lebensjahr. Der Beitrag <strong>der</strong> neuen Altersgruppe ist jeweils ab<br />

dem 1. Januar des Kalen<strong>der</strong>jahres zu zahlen, in dem das maßgebliche Alter vollendet wird. Die<br />

Bestimmungen für Beitragsanpassungen (§ 8 b Teil I AVB/KK 2013) bleiben hiervon unberührt.<br />

8.4 Wegfall <strong>der</strong> Versicherungsfähigkeit nach diesen Beson<strong>der</strong>en Bedingungen und Umstellung<br />

Diese Beson<strong>der</strong>en Bedingungen entfallen mit Ablauf des Kalen<strong>der</strong>monats, in dem <strong>der</strong><br />

Vorbereitungsdienst endet, vorzeitig abgebrochen o<strong>der</strong> für die Dauer von mehr als sechs<br />

Monaten unterbrochen wird o<strong>der</strong> in dem die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet.<br />

Darüber hinaus entfallen diese Beson<strong>der</strong>en Bedingungen für den versicherten Ehegatten bzw.<br />

Lebenspartner mit Ablauf des Monats, in dem eine Berufstätigkeit (siehe Nr. 8.1) aufgenommen<br />

wird.<br />

Der Wegfall <strong>der</strong> Versicherungsfähigkeit nach diesen Beson<strong>der</strong>en Bedingungen ist dem<br />

Versicherer innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Ereignisses schriftlich anzuzeigen.<br />

Unterbleibt die fristgemäße Anzeige und erlangt <strong>der</strong> Versicherer später Kenntnis, wird die<br />

Versicherung, ab Beginn des auf das Ereignis folgenden Monats ohne dass es eines Antrages<br />

bedarf mit dem Beitrag nach dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Eintrittsalter weitergeführt. Dabei<br />

erfolgt keine neue Risikoprüfung und es sind keine neuen Wartezeiten zurückzulegen<br />

PKX0113 Seite 64 von 263

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!