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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />

Tarif EG 4U<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 1<br />

Tarif EG 4U - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen<br />

Krankenkasse<br />

gültig ab 01.01.2013<br />

Der Tarif EG 4U gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />

Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013):<br />

Teil I Musterbedingungen 2009<br />

Teil II Tarifbedingungen 2013<br />

1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />

aufgenommen werden, die bei einem Träger <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV)<br />

versichert sind.<br />

Die Versicherung nach Tarif EG 4U endet mit dem Wegfall <strong>der</strong> GKV-Mitgliedschaft.<br />

2. Versicherungsleistungen<br />

2.1 Sehhilfen<br />

Für Sehhilfen werden 100 % des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR erstattet. Eine Vorleistung<br />

<strong>der</strong> GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung<br />

eines etwaigen an<strong>der</strong>en Versicherungsträgers.<br />

Die Leistung wird höchstens für eine Sehhilfe innerhalb von jeweils zwei Kalen<strong>der</strong>jahren gewährt.<br />

2.2 Krankenhaustagegeld<br />

a) Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären<br />

Entbindung o<strong>der</strong> Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 15 EUR gezahlt. Aufnahmeund<br />

Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.<br />

b) Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen<br />

Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes nach a), bei einer ganztägigen<br />

Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

c) Bei einer stationären psychotherapeutischen Behandlung wird nach diesem Tarif nicht<br />

geleistet.<br />

2.3 Kurtagegeld<br />

Der Versicherer zahlt für die Dauer einer medizinisch notwendigen Kur-, Rehabilitations- o<strong>der</strong><br />

Sanatoriumsbehandlung einer gesetzlichen Kranken- o<strong>der</strong> Rentenversicherung ein Kurtagegeld<br />

von 15 EUR.<br />

2.4 Heilpraktiker<br />

Die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen ambulanten<br />

Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Rahmen des jeweils gültigen Gebührenverzeichnisses für<br />

Heilpraktiker (GebüH) werden zu 40 % ersetzt.<br />

2.5 Kurzfristige Auslandsreisen<br />

a) Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen<br />

unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen<br />

einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen<br />

ersetzt.<br />

Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:<br />

aa) Heilbehandlung im Ausland durch dort zugelassene Ärzte und Zahnärzte, einschließlich<br />

im Aufenthaltsland unvorhersehbar notwendig werdende ärztliche Hilfe bei akut<br />

auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und bei Früh- o<strong>der</strong> Fehlgeburt; nicht<br />

jedoch künstliche Befruchtung einschließlich vorbereiten<strong>der</strong> Maßnahmen,<br />

Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sowie <strong>der</strong>en Folgen;<br />

außerdem nicht für Psychoanalyse und Psychotherapie;<br />

ab) Arznei- und Heilmittel;<br />

ac) zahnärztliche Leistungen<br />

Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie<br />

Reparaturen von Zahnersatz, nicht aber Neuanfertigung, Kronen und Kieferorthopädie;<br />

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