Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...
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AVB/KK 2013 Teil III Tarife<br />
Tarif EG 4U<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
Seite 1<br />
Tarif EG 4U - Zusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen<br />
Krankenkasse<br />
gültig ab 01.01.2013<br />
Der Tarif EG 4U gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013):<br />
Teil I Musterbedingungen 2009<br />
Teil II Tarifbedingungen 2013<br />
1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />
In diesen Tarif können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />
aufgenommen werden, die bei einem Träger <strong>der</strong> gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV)<br />
versichert sind.<br />
Die Versicherung nach Tarif EG 4U endet mit dem Wegfall <strong>der</strong> GKV-Mitgliedschaft.<br />
2. Versicherungsleistungen<br />
2.1 Sehhilfen<br />
Für Sehhilfen werden 100 % des Rechnungsbetrags, maximal 200 EUR erstattet. Eine Vorleistung<br />
<strong>der</strong> GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung<br />
eines etwaigen an<strong>der</strong>en Versicherungsträgers.<br />
Die Leistung wird höchstens für eine Sehhilfe innerhalb von jeweils zwei Kalen<strong>der</strong>jahren gewährt.<br />
2.2 Krankenhaustagegeld<br />
a) Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung sowie einer stationären<br />
Entbindung o<strong>der</strong> Fehlgeburt wird ein Krankenhaustagegeld von 15 EUR gezahlt. Aufnahmeund<br />
Entlassungstag werden je als ein voller Tag gewertet.<br />
b) Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen<br />
Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes nach a), bei einer ganztägigen<br />
Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />
c) Bei einer stationären psychotherapeutischen Behandlung wird nach diesem Tarif nicht<br />
geleistet.<br />
2.3 Kurtagegeld<br />
Der Versicherer zahlt für die Dauer einer medizinisch notwendigen Kur-, Rehabilitations- o<strong>der</strong><br />
Sanatoriumsbehandlung einer gesetzlichen Kranken- o<strong>der</strong> Rentenversicherung ein Kurtagegeld<br />
von 15 EUR.<br />
2.4 Heilpraktiker<br />
Die erstattungsfähigen Aufwendungen einer medizinisch notwendigen ambulanten<br />
Heilbehandlung durch Heilpraktiker im Rahmen des jeweils gültigen Gebührenverzeichnisses für<br />
Heilpraktiker (GebüH) werden zu 40 % ersetzt.<br />
2.5 Kurzfristige Auslandsreisen<br />
a) Tritt während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von längstens 45 Tagen<br />
unvorhergesehen ein Versicherungsfall ein, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen<br />
einer medizinisch notwendigen akuten Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen<br />
ersetzt.<br />
Hierzu gehören ausschließlich Aufwendungen für:<br />
aa) Heilbehandlung im Ausland durch dort zugelassene Ärzte und Zahnärzte, einschließlich<br />
im Aufenthaltsland unvorhersehbar notwendig werdende ärztliche Hilfe bei akut<br />
auftretenden Schwangerschaftskomplikationen und bei Früh- o<strong>der</strong> Fehlgeburt; nicht<br />
jedoch künstliche Befruchtung einschließlich vorbereiten<strong>der</strong> Maßnahmen,<br />
Schwangerschaft, Entbindung und Schwangerschaftsabbruch sowie <strong>der</strong>en Folgen;<br />
außerdem nicht für Psychoanalyse und Psychotherapie;<br />
ab) Arznei- und Heilmittel;<br />
ac) zahnärztliche Leistungen<br />
Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie<br />
Reparaturen von Zahnersatz, nicht aber Neuanfertigung, Kronen und Kieferorthopädie;<br />
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