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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/KK 2013Teil III Tarife<br />

Tarif SG 2U<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 2<br />

3.2 Hat jedoch eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen für diesen Krankenhausaufenthalt<br />

erbracht, werden auf Antrag die nachgewiesenen Restkosten für Unterkunft im Zweibettzimmer<br />

(einschließlich medizinisch notwendiger Sachleistungen) und für ärztliche Leistungen zu 100 %<br />

erstattet.<br />

Ist die Leistung "Unterkunft im Zweibettzimmer" (vergleiche Nr. 2.1) vom Versicherungsschutz<br />

ausgeschlossen, werden auf Antrag die nachgewiesenen Restkosten für ärztliche Leistungen zu<br />

100 % erstattet.<br />

3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil<br />

des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein<br />

Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

4. Behandlung im Einbettzimmer<br />

Erfolgt die Behandlung im Einbettzimmer, werden pro Krankenhaustag 30 EUR von den im<br />

Einbettzimmer entstandenen Kosten abgezogen (Selbstbehalt).<br />

Ist die Leistung "Unterkunft im Zweibettzimmer" (vergleiche Nummern 2.1, 3.1, 3.2) vom<br />

Versicherungsschutz ausgeschlossen, werden auch für die Unterkunft im Einbettzimmer keine<br />

Leistungen erbracht. Die ärztlichen Leistungen werden im tariflichen Umfang erstattet.<br />

5. Psychotherapie<br />

Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 30 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

für darüber hinausgehende Leistungen muss <strong>der</strong> Versicherer vorher schriftlich zustimmen.<br />

6. Unterbringung und Verpflegung des Neugeborenen<br />

Entstehen Kosten hierfür, werden diese bei Nachversicherung nach § 2 Absatz 2 Teil I AVB/KK<br />

2013 mit den tariflichen Sätzen erstattet.<br />

7. Beitragsanpassung<br />

Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den in den<br />

technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die<br />

Beiträge, soweit erfor<strong>der</strong>lich, angepasst.<br />

Der in den AVB genannte tarifliche Vomhun<strong>der</strong>tsatz beträgt 5,0.<br />

PKX0113 Seite 74 von 263

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