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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/R Teil II Tarife<br />

Tarif SG 2R<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 2<br />

3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil<br />

des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein<br />

Krankenhaustagegeld gezahlt.<br />

4. Behandlung im Einbettzimmer<br />

Erfolgt die Behandlung im Einbettzimmer, werden pro Krankenhaustag 30 EUR von den im<br />

Einbettzimmer entstandenen Kosten abgezogen (Selbstbehalt).<br />

5. Psychotherapie<br />

Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 30 Tage pro Kalen<strong>der</strong>jahr,<br />

für darüber hinausgehende Leistungen muss <strong>der</strong> Versicherer vorher schriftlich zustimmen.<br />

6. Unterbringung und Verpflegung des Neugeborenen<br />

Entstehen Kosten hierfür, werden diese bei Nachversicherung nach § 2 Absatz 2 Teil I mit den<br />

tariflichen Sätzen erstattet.<br />

PKX0113 Seite 220 von 263

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