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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/KT 2009 Teil III Tarife<br />

Tarife TAU<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 1<br />

Tarife TA-Krankentagegeld<br />

gültig ab 01.01.2013<br />

Die Tarife TA gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />

Krankentagegeldversicherung (AVB/KT):<br />

Teil I Musterbedingungen 2009<br />

Teil II Tarifbedingungen 2009<br />

1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />

1.1 In diese Tarife können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />

aufgenommen werden.<br />

1.2 Nach den Tarifen TA2U, TA4U, TA6U, TA13U, TA26U sind versicherungsfähig:<br />

Selbständige mit Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.<br />

Nach den Tarifen TA6U, TA13U, TA26U sind versicherungsfähig:<br />

Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis.<br />

1.3 Das Krankentagegeld muss mindestens 10 EUR betragen.<br />

2. Versicherungsleistungen<br />

2.1 Ist <strong>der</strong> Versicherte infolge einer Krankheit o<strong>der</strong> eines Unfalles völlig (100 %) arbeitsunfähig, wird<br />

gezahlt:<br />

Das versicherte Krankentagegeld - auch für Sonn- und Feiertage - ohne zeitliche Begrenzung.<br />

2.2 Der Anspruch auf Krankentagegeld beginnt im Tarif:<br />

TA2U nach einer Karenzzeit von 2 Wochen, d. h. am 15.Tag<br />

TA4U nach einer Karenzzeit von 4 Wochen, d. h. am 29. Tag<br />

TA6U nach einer Karenzzeit von 6 Wochen, d. h. am 43. Tag<br />

TA13U nach einer Karenzzeit von 13 Wochen, d. h. am 92. Tag<br />

TA26U nach einer Karenzzeit von 26 Wochen, d. h. am 183. Tag<br />

ab Eintritt <strong>der</strong> völligen Arbeitsunfähigkeit.<br />

2.3 Abweichende Karenzzeiten bei Arbeitnehmern<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in den Tarifen TA6U,<br />

TA13U und TA26U die Vereinbarung von weiteren Karenzzeiten möglich. Hierbei wird bei<br />

gleichbleibenden Beiträgen im Tarif mit <strong>der</strong> nächst kürzeren Karenzzeit ein entsprechend höherer<br />

Tagessatz gezahlt, z. B.:<br />

TA6U:<br />

Karenzzeit 6 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />

Karenzzeit 7 Wochen Tagessatz 5,30 EUR<br />

Karenzzeit 9 Wochen Tagessatz 5,90 EUR<br />

Karenzzeit 12 Wochen Tagessatz 6,80 EUR<br />

(höchstmögliche Karenzzeit 12 Wochen)<br />

TA13U:<br />

Karenzzeit 13 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />

Karenzzeit 15 Wochen Tagessatz 5,60 EUR<br />

Karenzzeit 18 Wochen Tagessatz 6,50 EUR<br />

Karenzzeit 24 Wochen Tagessatz 8,30 EUR<br />

(höchstmögliche Karenzzeit 25 Wochen)<br />

TA26U:<br />

Karenzzeit 26 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />

Karenzzeit 30 Wochen Tagessatz 6,20 EUR<br />

Karenzzeit 39 Wochen Tagessatz 8,90 EUR<br />

Karenzzeit 51 Wochen Tagessatz 12,50 EUR<br />

(höchstmögliche Karenzzeit 51 Wochen)<br />

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