Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...
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AVB/KT 2009 Teil III Tarife<br />
Tarife TAU<br />
<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />
Seite 1<br />
Tarife TA-Krankentagegeld<br />
gültig ab 01.01.2013<br />
Die Tarife TA gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die<br />
Krankentagegeldversicherung (AVB/KT):<br />
Teil I Musterbedingungen 2009<br />
Teil II Tarifbedingungen 2009<br />
1. Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit<br />
1.1 In diese Tarife können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen<br />
aufgenommen werden.<br />
1.2 Nach den Tarifen TA2U, TA4U, TA6U, TA13U, TA26U sind versicherungsfähig:<br />
Selbständige mit Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.<br />
Nach den Tarifen TA6U, TA13U, TA26U sind versicherungsfähig:<br />
Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis.<br />
1.3 Das Krankentagegeld muss mindestens 10 EUR betragen.<br />
2. Versicherungsleistungen<br />
2.1 Ist <strong>der</strong> Versicherte infolge einer Krankheit o<strong>der</strong> eines Unfalles völlig (100 %) arbeitsunfähig, wird<br />
gezahlt:<br />
Das versicherte Krankentagegeld - auch für Sonn- und Feiertage - ohne zeitliche Begrenzung.<br />
2.2 Der Anspruch auf Krankentagegeld beginnt im Tarif:<br />
TA2U nach einer Karenzzeit von 2 Wochen, d. h. am 15.Tag<br />
TA4U nach einer Karenzzeit von 4 Wochen, d. h. am 29. Tag<br />
TA6U nach einer Karenzzeit von 6 Wochen, d. h. am 43. Tag<br />
TA13U nach einer Karenzzeit von 13 Wochen, d. h. am 92. Tag<br />
TA26U nach einer Karenzzeit von 26 Wochen, d. h. am 183. Tag<br />
ab Eintritt <strong>der</strong> völligen Arbeitsunfähigkeit.<br />
2.3 Abweichende Karenzzeiten bei Arbeitnehmern<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist in den Tarifen TA6U,<br />
TA13U und TA26U die Vereinbarung von weiteren Karenzzeiten möglich. Hierbei wird bei<br />
gleichbleibenden Beiträgen im Tarif mit <strong>der</strong> nächst kürzeren Karenzzeit ein entsprechend höherer<br />
Tagessatz gezahlt, z. B.:<br />
TA6U:<br />
Karenzzeit 6 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />
Karenzzeit 7 Wochen Tagessatz 5,30 EUR<br />
Karenzzeit 9 Wochen Tagessatz 5,90 EUR<br />
Karenzzeit 12 Wochen Tagessatz 6,80 EUR<br />
(höchstmögliche Karenzzeit 12 Wochen)<br />
TA13U:<br />
Karenzzeit 13 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />
Karenzzeit 15 Wochen Tagessatz 5,60 EUR<br />
Karenzzeit 18 Wochen Tagessatz 6,50 EUR<br />
Karenzzeit 24 Wochen Tagessatz 8,30 EUR<br />
(höchstmögliche Karenzzeit 25 Wochen)<br />
TA26U:<br />
Karenzzeit 26 Wochen Tagessatz 5,00 EUR<br />
Karenzzeit 30 Wochen Tagessatz 6,20 EUR<br />
Karenzzeit 39 Wochen Tagessatz 8,90 EUR<br />
Karenzzeit 51 Wochen Tagessatz 12,50 EUR<br />
(höchstmögliche Karenzzeit 51 Wochen)<br />
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