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Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG Gesamt ...

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AVB/OTB<br />

<strong>R+V</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Seite 2<br />

Versicherungsbeginn an und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalen<strong>der</strong>jahres. Die<br />

folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalen<strong>der</strong>jahr zusammen.<br />

5.3 Wird Tarif OTB gekündigt, entfallen die Ansprüche nach Nr. 3. Eine Rückzahlung von Beiträgen ist<br />

ausgeschlossen.<br />

6. Kündigung durch den Versicherungsnehmer<br />

Der Vertrag wird pro Person abweichend von § 2 Abs. 1 Nr. 1 Teil II AVB/KK 2013 erstmals für ein<br />

Versicherungsjahr (siehe Nr. 5.2) geschlossen; er verlängert sich stillschweigend um je ein<br />

Versicherungsjahr, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf<br />

schriftlich kündigt.<br />

PKX0113 Seite 174 von 263

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