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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 160Praktikanten sind Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktischeTätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.Studenten in einem Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung, sind mit demPersonengruppenschlüssel 190 zu melden.106 - WerkstudentenAls Werkstudenten zählen Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegenArbeitsentgelt beschäftigt werden. Das Studium stellt dabei den Schwerpunkt der Arbeitsleistung desStudenten dar. Werkstudenten sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung unterbestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (auchaußerhalb der Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung). In der Rentenversicherung bestehtVersicherungsfreiheit jedoch nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.107 - Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen EinrichtungenKörperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen, die in nach dem SGB IX anerkannten Werkstätten fürbehinderte Menschen oder in nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten Blindenwerkstättentätig sind (§ 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a SGB VI, § 5 Absatz 1 Nummer 7 SGB V, § 20 Absatz 1 Satz 2Nummer 7 in Verbindung mit Satz 1 SGB XI) und Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen, diein Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen tätig sind (§ 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b SGB VI,§ 5 Absatz 1 Nummer 8 SGB V, § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 in Verbindung mit Satz 1 SGB XI).Wichtiger Hinweis!Die Abrechnung von Behinderten in geschützten Einrichtungen incl. DEÜV-Meldungen ist mit dieserSchlüsselung NICHT möglich. Es ist lediglich möglich eine Abrechnung mit der Personengruppe 107durchzuführen ohne DEÜV-Meldungen. Es gibt für <strong>WINLine</strong> <strong>LOHN</strong> ® keine Zulassung der ITSG für dieAbrechnung von Behinderten in geschützten Einrichtungen incl. DEÜV-Meldungen.Arbeitnehmer, die mit dieser Personengruppe abgerechnet werden, werden ohne %-Berücksichtigungen zurBezugsgröße, ohne Sonderausweisungen und zusätzliche Beitragsberechnungen im RV-AG-Bereich und ohneDEÜV-Meldungen abgewickelt. Es muss eine extra Einzugsstelle angelegt werden und das Meldewesen mussmanuell erfolgen.108 - Bezieher von VorruhestandsgeldVorruhestandsgeldbezieher unterliegen dann der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungspflicht, wennnach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner mit der Vorruhestandsvereinbarung dasAusscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben erfolgt, d.h. die Parteien darüber einig sind, dass dasbisherige Arbeitsverhältnis beendet und kein neues Arbeitsverhältnis (bei einem anderen Arbeitgeber)aufgenommen wird. Im übrigen wird für die Versicherungspflicht vorausgesetzt, dass das Vorruhestandsgeldbis zum frühest möglichen Beginn der Altersrente oder ähnlicher Bezüge öffentlich-rechtlicher Art oder, wennkeine dieser Leistungen beansprucht werden kann, bis zum Ablauf des Kalendermonats gewährt wird, indem der ausgeschiedene Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet (§ 5 Abs. 3 SGB V, § 3 Satz 1 Nr. 4 SGBVI).109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IVEine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400,- €nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Auch bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist derPersonengruppenschlüssel 109 zu verwenden. Sofern durch die Zusammenrechnung von mehrerengeringfügig entlohnten Beschäftigungen bzw. von geringfügigen Beschäftigungen mit einerversicherungspflichtigen Beschäftigung Versicherungspflicht eintritt, ist grundsätzlich derPersonengruppenschlüssel 101 zu verwenden.Für Auszubildende kommt die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nicht inBetracht.Personen die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten und deren Arbeitsentgelt regelmäßig imMonat 400 EUR nicht übersteigt, sind auch nicht mit dem Schlüssel 109 zu melden. Hier ist derPersonengruppenschlüssel 123 zu verwenden.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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