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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 88Tagestabelle bei Monaten mit gebrochenen Steuertagen versteuert. Auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung wird der Wert unter "stpfl. laufende Bezüge" angedruckt.2 sonstiger BezugHier wird die Jahreslohnsteuertabelle zur Berechnung der Lohnsteuer herangezogen. Es werden diesteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers berücksichtigt. Die Steuer wird nach der 12-tel Methodeermittelt oder nach ggf. abweichenden Angaben im Arbeitnehmerstamm. Auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung wird der Wert unter "stpfl. sonstige Bezüge" angedruckt.3 sonstiger Bezug nach 1/5-RegelungAuch hier werden die steuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers berücksichtigt. Es wird dieJahreslohnsteuertabelle zur Berechnung der Lohnsteuer herangezogen, mit der Besonderheit dassder Betrag durch 5 geteilt und nach der Ermittlung der Steuer aus der Tabelle wieder mit 5multipliziert wird. Es erfolgt eine automatische Abprüfung bei der Ermittlung der Steuer, ob eineVersteuerung nach der üblichen Methode für sonstige Bezüge günstiger ist. Gilt derzeit für densteuerlichen Teil der Abfindungen, Auslösungen, Zahlungen aufgrund mehrjähriger Tätigkeit. DerWert dieser Lohnart wird in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert aufgeführt werden. Auf derLohn-/Gehaltsabrechnung wird der Wert unter "stpfl. sonstige Bezüge (1/5-R.)" angedruckt.4 pauschale SteuerHier werden keine steuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers berücksichtigt. Werden Lohnartenpauschaliert, greift ein festgelegter Wert für die Berechnung der Steuer. Diese Pauschalsätzewerden in den Bemessungen festgelegt und greifen nur für einige Bezüge. Es greifen dieFolgefelder im Lohnartenstamm. Eine Pauschalierung gilt für die Lohnsteuer, als auch für dieKirchensteuer. Der Steuerwert wird über einen Prozentsatz und nicht über die Tabelle ermittelt. Aufder Lohn-/Gehaltsabrechnung wird der Wert unter "Pauschalierte Bezüge" angedruckt.5 keine SteuerFür diese Lohnart wird keine Lohnsteuer berechnet. Der Wert dieser Lohnart wird nicht alssteuerfreier Wert ausgewiesen.‣ Steuer-Kennzeichen/Text bei SonstigesDiese Angaben betreffen die Datenübermittlung. Lohnarten, welche im Feld "Zu versteuern als" denSchlüssel 0=steuerfreier Bezug haben, müssen in der Abfrage "Steuer-Kennzeichen" unter folgendenVorschlägen die entsprechende Zuordnung auswählen: 01 = Weihnachtszuwendung 02 = 13. und 14. Monatsgehalt 03 = Urlaubsgeld 04 = Gratifikationen 05 = Urlaubsabgeltungen 06 = Jubiläumszuwendungen 07 = Abfindungsbrutto 99 = sonstiges / mit Text = neues Feld unter Steuer-KennzeichenZu Lohnarten, welche im Feld "Zu versteuern als" den Schlüssel 2=Sonstiger Bezug haben, müssen Sie inder neuen Abfrage "Steuer-Kennzeichen" unter folgenden Vorschlägen die entsprechende Zuordnungauswählen: 01 = stfr. Anteil der SFN-Zuschläge 02 = Zuwendungen des AG an eine Pensionskasse, Pensionsfonds, DV 03 = stfr. Anteil an Versorgungsbezügen 04 = Entgeltumwandlung zum Zwecke von EZ in eine AV-Einrichtung 05 = Zuschüsse zum AEG 06 = KUG 07 = KUG Krank 08 = Zuschuss Wintergeld 09 = Aufstockungsbeiträge für Rentenbeiträge in ATZ 10 = Aufstockungsbeiträge für Brutto in ATZZ oder Zuschläge<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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