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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Seite 372Meldungen, die manuell abzusetzen sind, können Sie über sv.net melden, anhand der entsprechendenMeldehinweise. Die manuellen Meldungen, die ausgewiesen werden, gelten für das Programm als gemeldetund werden bei eventuell nötigen Stornierungen automatisch berücksichtigt.5.4.9. RückrechnungMüssen aufgrund von nachträglichen Veränderungen Werte oder Stammdaten aus der Vergangenheitgeändert werden, können diese ebenfalls Meldungen oder Stornierungs-Meldungen und neue Meldungenbewirken.5.5. GKV-Monatsmeldung - AusgabeAb 2012 ist eine GKV-Monatsmeldung für unständig Beschäftigte und bei Mehrfachbeschäftigung im Rahmender Lohn- und Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Diese dient der Verwaltung des Sozialausgleichs, der beiKrankenkassenzusatzbeiträgen gewährt wird.Da bei mehreren beitragspflichtigen Einnahmen die Krankenkasse den Anspruch auf Sozialausgleich aufGrundlage aller Einkünfte prüft, benötigt sie Informationen über die Höhe des Arbeitsentgelts. Hierzu gibt esab 2012 die sogenannte GKV-Monatsmeldung. Diese muss übermittelt werden wenn:eine unständige Beschäftigung besteht (wird von MESONIC nicht unterstützt)der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt istder Arbeitnehmer weitere beitragspflichtige Einnahmen erzielt, soweit Ihnen dies bekannt ist.Als Abgabegrund wird der neu eingeführten Schlüssel "58" verwendet.Mit der GKV-Monatsmeldung muss das laufende Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, maximal bis zurBeitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übermittelt werden. Einmal gewährtes Arbeitsentgeltmuss zusätzlich angegeben werden.Für Arbeitnehmer mit weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt: Der Arbeitnehmer teilt seinemArbeitgeber mit, dass er weitere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausübt. Angaben zur Höhe derdaraus resultierenden Einnahmen muss er allerdings nicht machen. Verfügt die zuständige Krankenkasseüber die Information weiterer Beschäftigungsverhältnisse, teilt sie dies den Arbeitgebern mit. Solange derArbeitnehmer weitere Beschäftigungsverhältnisse hat, geben Arbeitgeber Monat für Monat die GKV-Monatsmeldung ab, auch wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nicht ändert.Im Gegenzug teilt die Krankenkasse den Arbeitgebern in den Gleitzonenfällen das der Berechnung zugrundeliegende Gesamtentgelt mit.GKV-Monatsmeldung ArbeitgeberHat Ihr Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen oder weitere Einnahmen neben der Hauptbeschäftigung,muss die GKV-Monatsmeldung abgestellt werden. Sie entfällt erst, wenn neben dem Arbeitsentgelt aus derHauptbeschäftigung keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen mehr bestehen.Meldungen der KrankenkasseStellt die Krankenkasse auf Grundlage der abgegebenen GKV-Monatsmeldungen fest, dass die Gleitzoneanzuwenden ist, teilt sie mit einer Krankenkassenmeldung den beteiligten Arbeitgebern das Gesamtentgeltmit. Sollte die Krankenkasse feststellen, dass die Anwendung der Gleitzone ausgeschlossen ist, informiert siedie Arbeitgeber ebenfalls mit einer Krankenkassenmeldung und einem entsprechenden Kennzeichen über dieNichtanwendung der Gleitzone.Hat der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen und liegt sein gesamtes Entgelt innerhalb der Gleitzonezwischen 400,01 und 800 Euro, teilt die Kasse direkt die Höhe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zurKranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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