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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 24Bei einem Blockmodell muss ein Wertguthabenkonto unter Speicher-Stamm eingerichtet werden.Auf dieses wird über die Lohnart zugegriffen.Es müssen Lohnarten mit den entsprechenden Schemen eingerichtet werden. Es gibt Schemen fürATZ alt (Recht bis 30.06.04) und für ATZ neu (Recht ab 01.07.04). Die Erfassung beider Arten istunterschiedlich.Bei der Abrechnung werden automatisch die RV-Aufstockungsbeträge gebildet und ggf. eine SV-Luft.Die Prüfung der korrekten Berechnung erfolgt über die SV-Listen, über ein WGH-Kontoblatt undüber das Jahreslohnkonto.ATZ bis 30.06.2004:Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Altersteilzeit-Fällen, die bis zum 30.06.2004 mitAltersteilzeit begonnen haben, schreibt folgende Kriterien vor:Es ist ein Vollzeit-Arbeitsentgelt brutto vorhanden.Das Teilzeit-Arbeitsentgelt brutto stellt die Hälfte des Vollzeit-Arbeitsentgeltes brutto dar.Die Aufstockung des Arbeitsentgeltes (in der Regel 20 %) wird auf das Teilzeit-AE (brutto)gerechnet und ist ein Nettobezug, steuer/sv-frei.Die Mindestnettolohnprüfung (in der Regel 70 %) ermittelt sich: Es wird aus dem Vollzeit-Arbeitsentgelt (brutto) ein so genanntes "Pauschales Netto" ermittelt. Das Ergebnis wird mit demTeilzeit-Arbeitsentgelt (netto, incl. Aufstockung) verglichen, das Teilzeit-Arbeitsentgelt (netto) darf70 % des Vollzeit-Arbeitsentgeltes (netto) nicht unterschreiten.Es werden zusätzliche Beiträge (Unterschiedsbetrag) zur RV aufgestockt. Der UnterschiedsbetragRV (in der Regel 90 %) ist das Vollzeit-AE (brutto) abzüglich Teilzeit-AE (brutto). Hierauf entrichtetder AG RV-Beiträge.ATZ ab 01.07.2004:Die gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Altersteilzeit-Fällen, die ab dem 01.07.2004 mit Altersteilzeitbeginnen, schreibt folgende Kriterien vor:Regelarbeitsentgelt (RAE) brutto: Dieses ist das Teilzeit-Arbeitsentgelt brutto. Dazu gehörenregelmäßige sv-pfl. LA, kein EGA, keine Mehrarbeit und kann ein schwankender Wert sein.Aufstockung (in der Regel 20%): Erhöhung auf das RAE, ist ein Nettobezug, steuer/sv-frei.Mindestnettolohnprüfung (aus der bisherigen Regelung, 70%): fällt wegEs werden zusätzliche Beiträge (ZbE/Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme) zur RV aufgestockt.Ermittelt wird von 80% vom RAE, max. 90% der BBG RV, ohne EGA. Hierauf entrichtet der AG RV-Beiträge.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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