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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 215‣ Verteilungsschlüssel wird auf Grund der Kostenstellen in den Erfassungszeilen gebildet.Wird diese Option gewählt, dann wird der Verteilungsschlüssel anhand der Werte in der Erfassungszeile derAbrechnung gebildet.Eingabefelder‣ KostenstelleDas Feld Kostenstelle entspricht dem Profit Center. Die Kostenstellen-Stammdaten können über die <strong>WINLine</strong>KORE angelegt werden. Durch Drücken der F9-Taste kann nach allen angelegten Kostenstellen gesuchtwerden. Nach Bestätigung der Kostenstelle wird die Bezeichnung im nächsten Feld angezeigt.‣ VerhältniszahlenEs gibt zwei Möglichkeiten, wie die Verhältniszahlen eingegeben werden können:Fixe VerhältniszahlenIn diesem Fall wird im Feld "VZ Fix" die gewünschte Verhältniszahl eingegeben. Nach derBestätigung wird dieser Wert in alle 12 Monate mit übernommen. Dieses Feld kann aber auch alsVorschlag verwendet werden: Es wird ein Wert eingetragen, dieser wird auf alle 12 Monatedupliziert, danach wird nur mehr z.B. in den Sommermonaten Juli und August eine alternativeVerhältniszahl eingetragen.Verhältniszahlen pro MonatWenn pro Monat eine unterschiedliche Verhältniszahl eingegeben werden soll, so bleibt das Feld"VZ Fix" auf 0 und in den jeweiligen Monatsfeldern kann ein Wert eingetragen werden.Diese Eingaben sind reine Verhältniszahlen und keine Prozentangaben - d.h. die Summe der Verhältniszahlenmuss sich nicht auf 100 ausgehen.Die Auswertung der Profit Center selbst erfolgt über den Menüpunkt Auswertungen Profit Center Auswertung2.48. Arbeitnehmerstamm BescheinigungenIm Arbeitnehmerstamm können im Register "Bescheinigungen" einige Arbeitnehmerbescheinigungenabgerufen und vom Anwender bearbeitet werden. Die Vordrucke sind entwickelt von der AWV. Dieses sindstandardisierte Formulare, die von der AWV so angepasst wurden, dass diese allgemeine Gültigkeit haben.Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ist der maschinelle Datenaustausch zum Erstattungsverfahren für dieArbeitgeber verpflichtend. Anträge auf Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) dürfennur durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen odersystemgeprüften Ausfüllhilfen abgegeben werden.Beschäftigen Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer, erhalten sie nach dem AAG dasfortgezahlte Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern (U1) - je nachgewähltem Erstattungssatz - zurückgezahlt. Vollständig erstattet werden dagegen die Aufwendungen, dieden Arbeitgebern durch die finanzielle Absicherung ihrer Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft undMutterschutz (U2) entstehen.Der Datenaustausch wird grundsätzlich gegenüber der Krankenkasse vorgenommen, bei der derArbeitnehmer krankenversichert ist. Für privat versicherte Arbeitnehmer führt die Einzugsstelle dasAusgleichsverfahren durch, welche die Beiträge zur RV-und/oder AV erhält. Bei Geringfügig Beschäftigten istdie Minijob-Zentrale zuständig.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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