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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 161Beim Speichern von Arbeitnehmern mit dieser Personengruppe wird geprüft, ob die Betriebsnummer derEinzugsstelle der Betriebsnummer der Minijob-Zentrale 98000006 entspricht.110 - Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IVEine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginnauf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im vorausvertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt325,- € im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine kurzfristige Beschäftigung liegt auch dann vor,wenn gleichzeitig die Kriterien einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt sind.Beim Speichern von Arbeitnehmern mit dieser Personengruppe wird geprüft, ob die Betriebsnummer derEinzugsstelle der Betriebsnummer der Minijob-Zentrale 98000006 entspricht.112 - Mitarbeitende Familienangehörige in der LandwirtschaftMitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft sind Verwandte bis zum dritten Grad undVerschwägerte bis zum zweiten Grad sowie Pflegekinder eines landwirtschaftlichen Unternehmers oderseines Ehegatten. Der in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehende Ehegatte eineslandwirtschaftlichen Unternehmers gilt als mitarbeitender Familienangehöriger (ohne Auszubildende).113 - NebenerwerbslandwirteNebenerwerbslandwirte sind Personen, die ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaften unddaneben in einer abhängigen Dauerbeschäftigung (nicht saisonal) außerhalb der Landwirtschaft stehen.114 - Nebenerwerbslandwirte, saisonal beschäftigtEs handelt sich um landwirtschaftliche Unternehmer, die entsprechend ihrem Erscheinungsbild bei der LKKversichert sind und daneben eine befristete Beschäftigung ausüben, deren Dauer voraussichtlich 26 Wochennicht überschreitet. Wird für einen Arbeitnehmer mit der Personengruppe 114 (Nebenerwerbslandwirte) einBetragsgruppenschlüssel in der Krankenversicherung 5 hinterlegt, so erscheint folgender Hinweis: KV-Code 5und PGS 114 werden derzeit nicht unterstützt. Eine Verwendung ist somit nicht empfohlen119 - Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen AltersEs handelt sich um Personen, die eine Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung odereine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder eine Versorgungnach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen (§ 5Abs. 4 Nr. 1 und 2 SGB VI).121 - Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1Nummer 1 SGB IV nicht übersteigtDer Personengruppenschlüssel ist selbst dann anzuwenden, wenn die Geringverdienergrenze infolgeeinmalig gezahlten Arbeitsentgelts überschritten wird.Nur für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 zulässig.122 - Auszubildende in einer außerbetrieblichen EinrichtungNur für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 zulässig.123 - Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten -BundesfreiwilligendienstNur für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 zulässig.Bis zum 31.12.2011 ist der angesprochene Personenkreis mit dem Personengruppenschlüssel 101 und abdem 01.01.2012 mit dem Personengruppenschlüssel 123 zu melden.190 - Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen UV versichert sindDieses stellen Arbeitnehmer dar, für die zwar keine DEÜV-Meldung erzeugt wird, aber eine UV-Meldungabgegeben werden muss.900 - Geschäftsführer (SV-frei)<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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