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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 162Darunter fallen Geschäftsführer oder Gesellschafter, die in ihrer Art nicht als sv-pflichtig angesehen werdenund für die auch keine Meldungen erstattet werden.Der Schlüssel betrifft Personen, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherungversicherungspflichtig sind.Bis zum 31.12.2009 waren Beschäftigungsverhältnisse, die ausschließlich in der gesetzlichenUnfallversicherung pflichtversichert sind, nicht meldepflichtig zur Sozialversicherung.Seit dem 01.01.2010 sind auch für diese Beschäftigungsverhältnisse Meldungen zur Sozialversicherung zuerstatten.Bei dieser Personengruppe greift keine Plausibilität.901 - weitere sv-freie Personen (z.B. Studenten nach altem Recht, sv-freie Praktikanten)Darunter fallen Studenten, die nach altem Recht als sv-frei eingestuft werden und für die auch keineMeldungen erstattet werden. Bei dieser Personengruppe greift keine Plausibilität.902 - Pensionäre (SV-frei)Darunter fallen Pensionäre, die als SV-frei eingestuft werden und für die auch keine Meldungen erstattetwerden. Bei dieser Personengruppe greift keine Plausibilität.903 - Empfänger von VersorgungsbezügenDiese Personengruppe gilt für Beschäftigte nach KVdR-Regelung. Es können die für die Zweige KV und PVentsprechenden Flags selektiert werden. Es werden damit die Beiträge zu 1/1 dem Arbeitnehmer belastet.Der Personengruppenschlüssel 903 bewirkt außerdem, dass keine DEÜV-Meldungen erzeugt werden können,dass kein SV-Eintrittsdatum gesetzt sein darf und dass die Plausibilitäten beim Abspeichern desArbeitnehmerstammes nicht greifen.‣ Krankenversichertennr.Hier tragen Sie die neue Krankenversichertennummer ein, welche sich auf der Chipkarte der Krankenkassebefindet.‣ UmlageSchlüsseln Sie hier, in welcher Art der Arbeitnehmer am Umlageverfahren teilnimmt. Die Grundeinstellungdazu wurde im Betriebsstamm vorgenommen. Das Flag wird automatisch mit der Einstellung aus demBetriebsstamm vorbelegt.Arbeitgeber bekommen im Zuge des Umlageverfahrens Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft(U2) erstattet. Dafür zahlen sie einen Umlagebeitrag.Durch das Umlageverfahren U1 erhalten Kleinunternehmen Aufwendungen für die Lohnfortzahlung imKrankheitsfall erstattet. Einbezogen sind Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten. Über das U2-Verfahrenerhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Grundsätzlich sind alleArbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten einen Umlagesatz abzuführen. Nahezu alle Kassenarten,setzen Umlagesätze fest und führen das Ausgleichsverfahren durch. Arbeitgeber können beim U1-Verfahrenzwischen mehreren Erstattungssätzen wählen. Beim U2-Verfahren werden Aufwendungen zu hundertProzent ersetzt. Erstattet wird auf Antrag.In diesem Feld können Sie eine abweichende Auswahl je nach Festlegung zum Umlageverfahren imBetriebsstamm festlegen.0:keine Umlage - Es wird keine Umlage durchgeführt.1:U1/U2 - Es wird eine Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-Aufwendungen bei Krankheit undbei Mutterschutz durchgeführt2:U2 - Es wird eine Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-Aufwendungen bei MutterschutzdurchgeführtWeitere Einstellungen zum Umlageverfahren nehmen Sie dem Betriebsstamm.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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