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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 235Wenn in einem Beschäftigungsverhältnis zunächst Versicherungspflicht besteht, weil dieJahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten ist, gilt für den Eintritt der Versicherungsfreiheit. Danachendet die Versicherungspflicht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Ablauf desKalenderjahres, unter der Voraussetzung, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die im nächstenKalenderjahr geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.Das Gesetz unterscheidet nicht, ob innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses das Überschreiten derJahresarbeitsentgeltgrenze auf eine reine Entgelterhöhung zurückgeht oder diese mit einem beruflichenAufstieg oder der Übernahme neuer Aufgaben verbunden ist.Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgesetzt.Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitensder Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privatenKrankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für den Beschäftigten auch danngültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlichkrankenversicherungspflichtig werden sollte.Hintergrund: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zum 01.01.2003 überproportional angehoben. Es sollteder Übergang zur privaten Krankenversicherung erschwert werden. Den zu diesem Zeitpunkt schon privatkrankenversicherten Personen gewährt man einen Bestandsschutz durch die besondereJahresarbeitsentgeltgrenze.Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer oder freiwillig inder gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern, die die bisherigeJahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben.Privatversicherte Arbeitnehmer, die durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze wiederversicherungspflichtig werden, können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in dergesetzlichen Krankenversicherung stellen.Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in derKrankenversicherung.Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören das laufend gezahlte Arbeitsentgelt und einmalig gezahlteBezüge. Wenn ein Arbeitnehmer nebeneinander mehrere Beschäftigungen ausübt, sind für die Feststellungdes regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen.Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen alle Arten von Arbeitsentgelt. Es kommt nicht darauf an, obein Rechtsanspruch darauf besteht oder auf welcher Grundlage das Arbeitsentgelt gezahlt wird. Nichtangerechnet werden Zahlungen, die steuer- und beitragsfrei geleistet werden können.Die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts für ein vergangenes Kalenderjahr unterscheidet sichvon der Berechnung für das laufende bzw. kommende Kalenderjahr.Bei der vorausschauenden Betrachtung werden alle Entgelte zusammengerechnet, die im Laufe desnächsten Jahres voraussichtlich gezahlt werden. Für Einmalzahlungen gilt das allerdings nur, wenn diese mithinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.Bei der rückschauenden Betrachtung (vergangenes Kalenderjahr) ist immer das tatsächlich erzielte Entgeltmaßgebend. Es reicht also nicht aus, dass eine Einmalzahlung mit hinreichender Sicherheit erwartet werdenkonnte. Sie muss auch tatsächlich gezahlt worden sein, um in die Berechnung einzufließen.Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2011, in welchem sein regelmäßiges Gehalt dieJahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Wichtig ist nur, dasssein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.Bei Neueinstellungen ist die Überprüfung der Entgelthöhe aus den Vorjahren ab 01.01.2011 nicht mehrerforderlich. Wenn der Arbeitnehmer bei der Einstellung ein Entgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenzeerzielt, besteht von Beginn an keine Krankenversicherungspflicht. Das gilt ebenfalls für Berufseinsteiger, diegleich zu Beginn ihres Arbeitslebens sehr viel verdienen. Sie können sich von Anfang an zwischengesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung entscheiden.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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