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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Seite 368Dieser Pfad wird bei der Ausgabe der Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen verwendet!KrankenkassenIm Menüpunkt Stammdaten Mandantenstammdaten Krankenkassenstammund dort im Register Anschrift legen Sie die Kassenart und die Annahmestelle fest. So werden alleMeldungen Ihrer Mandanten pro Annahmestelle gesammelt.Wenn ein Mitarbeiter in der DAK, ein weiterer Mitarbeiter in der BARMER Mitglied ist, werden Meldungen zubeiden Mitarbeitern an die Annahmestelle der Ersatzkassen, der VdeK gesendet. Dieses erfolgt aufgrunddieser Schlüsselung.ArbeitnehmerstammdatenIm Menüpunkt Stammdaten Arbeitnehmer Arbeitnehmerstammdatenmüssen aktuelle und individuelle SV-relevante Daten eingegeben sein.Bitte achten Sie darauf, dass die Arbeitnehmer korrekte Eintritts-, ggf. auch Austrittsdaten hinterlegt haben.Im Register SVI müssen Sie darauf achten, den korrekten SV-Eintritt bzw. SV-Austritt zu hinterlegen. Vondiesem Datum hängt ab, ob Meldungen erstellt werden. Bitte achten Sie auch darauf, ob die SV-Nummereingetragen ist.AchtungSollte die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers nicht bekannt sein, z. B. bei Mitarbeitern, die erstmalseine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, kann nur eine Anmeldung erstellt werden. Dazu sinddie vollständigen Geburtsangaben (Geburtsname, -ort, -datum) im Register Erweiterungen erforderlich.Sind diese Daten nicht vollständig, kann die Meldung nur manuell erstellt werden. Der Mitarbeiter erhältnach Absetzen dieser Meldung automatisch eine SV-Nummer, die er Ihnen mitteilen muss. Diese SV-Nummer wird dann in den Arbeitnehmerstamm nachgepflegt und es können alle weiteren DEÜV-Meldungenabgesetzt werden. Ohne die Versicherungsnummer kann nur eine Anmeldung erstellt werden. Alle anderenMeldungen werden als manuelle Meldung ausgewiesen.Die Anlage von SUB-Arbeitnehmern ist dann relevant, wenn Sie taggenau Meldungen erstellen wollenoder ein Arbeitnehmer nach einem Austritt wieder neu eintritt.Beispiel: Der Beitragsgruppenschlüssel eines Arbeitnehmers wechselt zum 15. des Monats. Sie würden einenSUB-Arbeitnehmer anlegen, der ab dem 15. gültig ist. Der SV-Eintritt, bzw. Austritt bleibt unverändertbestehen. Anhand der Gültigkeit würde eine entsprechende Meldung erstellt werden, die den taggenauenZeitraum bescheinigen würde.Erfolgt ein Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels zum 01. des Monats, muss KEIN SUB-Arbeitnehmerangelegt werden.Tritt ein Arbeitnehmer mehrmals in die Firma ein und wieder aus, oder ändert sich sein SV-Ein- oder Austrittauch mehrfach, müssen Sie auch für diese Fälle SUB-Arbeitnehmer anlegen.Im Arbeitnehmerstamm allgemein ist für die Meldungen eine korrekte Schlüsselung vieler SV-relevanterAngaben wichtig, wobei Ihnen die Plausibilitätsprüfungen, die bei unlogischer Dateneingabe erfolgt, auchweiterhelfen werden.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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