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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 180Die Steuerklasse geht aus der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers hervor und muss hier eingetragenwerden.Wenn Sie im vorherigen Feld für diesen Mitarbeiter eine Pauschalversteuerung ausgewählt haben, ändertsich dieses Feld auf die Bezeichnung Pauschalsätze und Sie können hier einen Pauschalsatz schlüsseln, derfür diesen Mitarbeiter gelten soll. Die Pauschalsätze kommen aus den Bemessungsgrundlagen. Entsprechendbei Auswahl Pauschalsteuer erscheint in diesem Zusammenhang auch das folgende Feld.‣ P. Lst. übernimmtHier schlüsseln Sie, wer die pauschale Lohnsteuer übernehmen soll, ob der Arbeitgeber oder derArbeitnehmer. In der Regel ist die pauschale Steuer eine Steuer, die der Arbeitgeber trägt, kann aber aufden Arbeitnehmer umgewälzt werden. Mit einer Pauschalierung der Lohnsteuer ist stets eine pauschaleErhebung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer verbunden.‣ % Vermind. f. Grenzgänger (DBA)Dieses Feld ist für die Berechnung der Steuer bei Arbeitnehmern mit einem Doppelbesteuerungsabkommenmit Frankreich oder Belgien. Dieses Feld gibt es bei pauschal versteuerten Arbeitnehmern nicht. Ist derProzentsatz hier eingetragen, wird die normal berechnete Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag um diesen%-Satz reduziert (lfd. und alle Arten von sonst.LSt.). In der Rückrechnung kann dieser %-Satz bei denParametern auch nachträglich editiert werden.Der Andruck einer steuerfreien Verdienste Aufgrund von Auslandstätigkeit erfolgt über dieAbrechnungsschemata "39:Doppelbesteuerungsabkommen" oder "40:Auslandstätigkeit steuerfrei". Diesemüssen in der steuerfreien Lohnart eingetragen werden.Auf die jeweils ermittelte Steuer würde grundsätzlich dieser Prozentsatz angewendet. Dieses gilt fürLohnsteuer und die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.‣ Faktor für SteuerklasseHier kann der Faktor für Arbeitnehmer mit der Steuerklasse IV hinterlegt werden, der ab 2010 gültig ist.Beachten Sie bitte, dass der Faktor nur bei der Steuerklasse IV hinterlegt werden sollte!Kirchensteuer‣ Konfession AN/EhepartnerGeben Sie hier die Konfession an, so wie sie aus der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers hervorgeht.Freibetrag‣ Freibetrag/MonatWenn aus der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Freibetrag hervorgeht, wird der monatliche Wert hiereingetragen. Dieser wird bei der Berechung der monatlichen Lohnsteuer (laufende Bezüge) als Abzugberücksichtigt. Beim Jahreswechsel wird dieses Feld automatisch gelöscht, wenn keine Selektion im Feld"Gültig bis Widerruf" vorgenommen wurde.‣ Freibetrag/JahrWenn aus der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Freibetrag hervorgeht, wird der jährliche Wert hiereingetragen. Dieser wird bei der Berechung der jährlichen Lohnsteuer (Einmalbezüge) als Abzugberücksichtigt. Beim Jahreswechsel wird dieses Feld automatisch gelöscht, wenn keine Selektion im Feld"Gültig bis Widerruf" vorgenommen wurde.Besonderheit: HinzurechnungsbetragWird in den Feldern der Freibeträge ein Wert im Minus eingegeben, gilt dieser Betrag alsHinzurechnungsbetrag. Dieses kann für Arbeitnehmer gelten, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse habenund der steuerliche Grundfreibetrag im ersten Beschäftigungsverhältnis nicht ausgeschöpft wird, wobei daszweite mit Lohnsteuerklasse VI besteuert wird. Arbeitnehmer können nun auf Antrag für das erste<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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