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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 8911 = Zuschuss bei Mutterschaft12 = Zuschuss bei Beschäftigungsverbot13 = zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des AG zur Unterbringung von Kindern14 = steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse15 = unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Berufskleidung16 = Werkzeuggeld17 = MWG99 = sonstiges / mit Text = neues Feld unter Steuer-Kennzeichen‣ PauschalsatzWenn unter dem Feld "zu verst. als" die Auswahl "pauschale Steuer" getroffen wurde, können Sie hier aufdie Pauschalsätze zugreifen, die unter den Bemessungen eingerichtet wurden. Fehlende Pauschalsätzeergänzen Sie in dem Stammdatenbereich Bemessungen.Gültig sind bisher folgende Sätze, bitte prüfen Sie diese auf die derzeit geltende Aktualität.- Sachzuwendungen an Dritte (Geschenke, Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde) 30 %- Abgabe von Mahlzeiten im Betrieb25 %- Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen- Gewährung von Erholungsbeihilfen- Erstattung von Spesen, Verpflegungskosten bei Reisekosten- Beschäftigung von Aushilfskräften (kurzfristig Beschäftigte)- Erholungsbeihilfen- Sachzuwendungen zu einem PC, privater Internet-Zugang- Beiträge zur Direktversicherung20 %- Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen- Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte15 %- Firmenwagenüberlassen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte- Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft 5 %- Gewährung von Sachprämien bei Kundenbindungsprogrammen 2,25 %- Zahlungen an geringfügig Beschäftigte 2 %‣ Pauschale Lohnsteuer übernimmtHier kann geschlüsselt werden wer die Pauschalsteuer übernehmen soll. In der Regel ist dieses derArbeitgeber. Auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung ist dann der Abzug nicht ausgewiesen. Soll diePauschalsteuer allerdings auf den Arbeitnehmer "abgewälzt" werden, ist die Auswahl hier zu ändern.‣ SVDurch diese Schlüsselung wird bestimmt, wie der Wert der Lohnart für den Bereich SV behandelt werdensoll.0 SV-freiDie Lohnart unterliegt nicht der SV-Pflicht und wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.1 SV-pflichtigDiese Lohnart unterliegt der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung und wird zu denMerkmalen des Arbeitnehmers verbeitragt und auf die Bemessungsgrenzen angerechnet. DieseSchlüsselung wird bei Lohnarten hinterlegt, die einen regelmäßigen laufenden Bezug darstellen undeinem Monatszeitraum zugeordnet werden können (z.B. Gehalt, Stundenlohn, Überstunden).2 Einmalbezug (EGA)Diese Schlüsselung bewirkt eine Ermittlung der noch freien auf das Jahr bezogenenBeitragsbemessungsgrenze der einzelnen Sozialversicherungszweige nach den Merkmalen desArbeitnehmers. Die Werte unterliegen der jährlichen Bemessungsgrenze. Diese Schlüsselung wirdbei Lohnarten hinterlegt, die einen unregelmäßigen einmaligen Bezug darstellen, der sich auf einenlängeren Zeitraum bezieht (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld).<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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