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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 34Eingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.‣ AV-SatzEingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichenArbeitslosenversicherung.‣ PV-SatzEingabe des gültigen Prozentsatzes für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung.Besonderheit Sachsen: Die Aufteilung der Beiträge beträgt hier für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichtparitätisch, da hier kein Feiertag für die 2. Stufe der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Alle anderenBundesländer werden hälftig aufgeteilt. Die Aufteilung wird vom Programm automatisch gesteuert.‣ Einheitlicher KV-ProzentsatzDieser Satz war bis 2008 der durchschnittliche KV-Prozentsatz. Seit 2009 gilt im Rahmen des neueingeführten Gesundheitsfonds ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen, der denzusätzlichen Beitragssatz ab 2009 enthält. Der einheitliche Beitragssatz muss nach wie vor im demKrankenkassenstamm wie bisher auch verwaltet werden (über Import zu empfehlen).Die Angabe des allgemeinen Beitragssatzes in den Bemessungsgrundlagen ist für die Berechnung dermaximalen Zuschüsse bei Privat/freiwillig Versicherten zuständig. Der zusätzliche Prozentsatz, der auf denArbeitnehmer fällt, muss wie bisher weiterhin in den Bemessungsgrundlagen verwaltet werden. Bei derAbrechnung wird der Zusatzbeitragssatz aus dem einheitlichen Beitragssatz automatisch alsArbeitnehmerbeitrag zugeordnet.‣ ermäßigter KV-ProzentsatzDieser Satz ist adäquat zum einheitlichen KV-Prozentsatz seit 2009 einheitlich festgelegt und gilt fürArbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.‣ KV zusätzlicher ProzentsatzEingabe des gültigen zusätzlichen KV-Beitragssatzes. Zum 01.07.2005 traten Neuregelungen zum Zahnersatzin Kraft. Die Versicherung für Zahnersatzleistungen verbleibt im Leistungskatalog der gesetzlichenKrankenkassen. Damit wurde die ursprüngliche Absicht aufgegeben, die Kosten für Zahnersatz durch eineaus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliederte Zusatzversicherung aufzubringen. Die Kosten fürdie Zahnersatzversicherung tragen die Versicherten allein. Für die Zahnersatzversicherung wird einBeitragssatz von 0,4 Prozentpunkten erhoben. Vorgesehen war außerdem, dass die gesetzlichKrankenversicherten ab dem 01.01.2006 einen Sonderbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,5%des Arbeitsentgelts entrichten sollten. Dieses Vorhaben wurde mit der Änderung zum Zahnersatzzusammengelegt. Konsequenz ist, dass gesetzlich Krankenversicherte bereits ab dem 01.07.2005 einen um0,9 Prozentpunkte höheren Beitrag zahlen müssen als ihre Arbeitgeber. Seit 2009 ist dieser zusätzlicheProzentsatz in dem einheitlichen KV-Prozentsatz enthalten.‣ GeringverdienergrenzeGeringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dürfen nicht mit den sozialversicherungsfreiengeringfügig Beschäftigten verwechselt werden. Geringverdiener sind aufgrund ihresBeschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig, allerdings muss der Arbeitgeber denGesamtsozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) allein tragen, wenn die Vergütungdie Grenze von 325,- € nicht überschreitet.Die Geringverdienergrenze gilt nur noch für Auszubildende (Personengruppenschlüssel 102). Außerdem istdie Geringverdienergrenze einheitlich für die alten und neuen Bundesländer auf 325,- € monatlichfestgeschrieben.Übersteigt die Ausbildungsvergütung in einem Monat durch die Zahlung einer einmaligen Zuwendung denBetrag von 325,- €, so tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag für den Teil des Arbeitslohnes, der325,- € übersteigt, je zur Hälfte; bis zum Betrag von 325,- € trägt auch in diesem Fall der Arbeitgeber denBeitrag allein.<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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