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WINLine LOHN - Deutschland - Mesonic

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Kapitel Stammdaten Seite 169aufwendet. Da sich der Beitragszuschuss am Arbeitsentgelt orientiert, besteht für Zeiten ohne Arbeitsentgeltkein Anspruch auf den Beitragszuschuss (z. B. Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung).Hierbei wird eine entsprechend gekürzte BBG zugrunde gelegt. Lediglich für Zeiten des unbezahlten Urlaubs,der Arbeitsbummelei sowie für Zeiten des Arbeitskampfes wird der Beitragszuschuss aus dem Arbeitsentgeltunter Berücksichtigung der ungekürzten monatlichen BBG berechnet. Übersteig das Arbeitsentgelt nuraufgrund von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder unterschreitet das imKrankheitsfalle fortgezahlte Arbeitsentgelt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze und hat derArbeitnehmer, dennoch die Höchstbeiträge zuzahlen, ist aus Vereinfachungsgründen die Hälfte derdurchschnittlichen Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherungsteuerfrei. Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Beiträge (§ 3 Nr.62 EStG, § 2 Abs.2Nr.3 LStDV). Die vorgenannten steuerfreien Zuschüsse sind somit auch sozialversicherungsfrei (sieheBeispiele 5 und 6).1. Beispiel:Januar 2009Lfd. Arbeitsentgelt 4.500 €,allgemeiner Beitragssatz KV 15,5 %Beitrag zur privaten KV 400,00 €Höchstzuschuss nach BBG: 3.675 € x 7,3 % = 268,28 €Da der tatsächliche Beitrag zur PKV niedriger ist, steht dem Arbeitnehmer höchstens die Hälfte des Betrageszu, den er für seine private KV aufwendet. In diesem Fall muss der Arbeitgeber daher einenBeitragszuschuss von 200,00 € zahlen.2. Beispiel:Januar 2009Lfd. Arbeitsentgelt 4.500 €,allgemeiner Beitragssatz KV 15,5 %Beitrag zur privaten KV 600,00 €Höchstzuschuss nach BBG: 3.675 € x 7,3 % = 268,28 €Da die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen (300,00 €) zur PKV höher ist, steht dem Arbeitnehmermonatlich ein Beitragszuschuss von 268,28 € zu.3. Beispiel:Juli bis November 2009Lfd. Arbeitsentgelt 3.000 €, EGA in 11/2009 = 2.500 €allgemeiner Beitragssatz KV 14,9 %Beitrag zur privaten KV 400,00 €Höchstzuschuss nach Entgelt : 3.000 € x 7,0 % = 210,00 €Da der Beitragszuschuss auf die Hälfte der Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine privateKrankenversicherung begrenzt ist, muss in diesem Fall der Arbeitgeber einen Beitragszuschussvon 200,00 € zahlen.Monat 11/2009Der KV-pflichtige Teil des EGA beträgt 2.500 € (wenn Versicherungspflicht bestanden hätte). EineNachzahlung des Beitragszuschusses kommt in diesem Fall nicht zum Tragen, da der Zuschuss auf die Hälfteder tatsächlichen Aufwendungen begrenzt wurde.4. Beispiel:Juli bis November 2009Lfd. Arbeitsentgelt 3.000 €, EGA in 11/2009 = 2.500 €<strong>WINLine</strong> ® <strong>LOHN</strong> - <strong>Deutschland</strong> MESONIC © 2012

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