Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 17<br />
ausgeschütteten Erträge wieder anlegt, um sich den Ausgabeaufschlag 21 zu<br />
ersparen und somit zusätzliche Zinseszinsen zu erwirtschaften.<br />
Hat der Anleger durch regelmäßige oder unregelmäßige Einzahlungen <strong>von</strong><br />
Geldbeträgen einen größeren Betrag auf seinem Investmentkonto angespart, kann er<br />
sich für einen Auszahlplan entscheiden. Er vereinbart mit der Investmentgesellschaft,<br />
dass ihm best<strong>im</strong>mte Geldbeträge, die er selbst innerhalb seines Verfügungsrahmens<br />
festlegen kann, regelmäßig ausbezahlt werden. Der Anleger kann dabei frei<br />
entscheiden, ob sein angespartes Kapital aufgrund der regelmäßigen Auszahlungen<br />
gleich bleibt, oder ob ein allmählicher Kapitalverzehr, d.h. die Anzahl seiner<br />
Investmentanteilscheine geht mit der Zeit gegen null, mit den Auszahlungen<br />
stattfindet. Letzterer Fall bietet sich insbesondere für Rentenzahlungen an.<br />
Unabhängig da<strong>von</strong>, ob der Anleger mit der Investmentgesellschaft best<strong>im</strong>mte<br />
Einzahlungs- und Auszahlungsmodalitäten vereinbart hat, kann er börsentäglich über<br />
seinen Anteilbestand auf seinem Investmentkonto uneingeschränkt verfügen.<br />
3.4.3 Kosten der Investmentanlage<br />
Die Kosten, die für den Anleger mit der Investition in einen Investmentfonds anfallen,<br />
sind folgende:<br />
a) Ausgabeaufschlag.<br />
b) Verwaltungsvergütung für die Investmentgesellschaft.<br />
c) Verwaltungsvergütung für die Depotbank.<br />
d) Rücknahmeabschlag.<br />
Je nach Fondstyp differieren diese jährlich anfallenden Kosten in Prozentsätzen vom<br />
bis zum Ende des Geschäftsjahres festgestellten Wertes des verwalteten Sondervermögens.<br />
Der Ausgabeaufschlag wird auch das Agio genannt und bezeichnet das<br />
Aufgeld, um den der Preis eines Wertpapiers über dem Nennwert liegt. Der<br />
Ausgabeaufschlag dienst insbesondere dazu, um die Vertriebskosten abzudecken<br />
und beträgt zwischen null und sechs Prozent. Eine Ausnahme bilden die<br />
21 Vgl. Unterkapitel 3.2.3, S. 16.<br />
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