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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 20<br />

aufgefangen werden. Auf Grund des verhältnismäßig geringen Anteils des<br />

Einzelanlegers an dem gesamten Fondsvermögen sowie der komplexen Struktur und<br />

den Vorgänge innerhalb eines <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds, gelten umfangreiche<br />

gesetzliche Vorschriften 24 , um die Sicherheit der Vermögenswerte des Anlegers zu<br />

gewährleisten, insbesondere die regelmäßige Information des Anlegers hinsichtlich<br />

Vermögensverschiebungen durch und zugunsten der geschäftsführenden<br />

Fondsmanager.<br />

Zweitens: Durch die Ausschaltung der Besteuerung auf doppelter Ebene wird dem<br />

Anleger ein zusätzlicher Reiz zur Investition in einen <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds<br />

geboten. Die Erträge des Anlegers werden demnach nicht auf der Ebene des Fonds<br />

und zusätzlich ein zweites Mal auf der persönlichen Ebene besteuert. Der Anleger<br />

wird insofern gemäß dem "Transparenzprinzip" 25 dem Direktanleger gleichgestellt.<br />

Drittens: Die lange Bindungsdauer, die der Direkterwerb <strong>von</strong> einzelnen <strong>Immobilien</strong> in<br />

der Praxis mit sich bringt, wird für den Anleger mit der Ausgabe <strong>von</strong> handelbaren<br />

Investmentanteilscheinen wesentlich verkürzt, die allerdings wenigstens zwölf<br />

Monate betragen sollte, da ansonsten Spekulationssteuer anfällt.<br />

Ein weiteres wesentliches Merkmal <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds ist die Transparenz<br />

der Wertentwicklung der Verkehrswerte der <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> Portfolio durch die<br />

Gutachten der Grundstückssachverständigen, die dem Sachverständigenausschuss<br />

der Kapitalanlagegesellschaft angehören.<br />

3.5.3 Der <strong>Immobilien</strong>-Spezialfonds<br />

Spezialfonds gemäß dem KAGG sind Sondervermögen, deren Investmentanteilscheine<br />

auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft<br />

jeweils <strong>von</strong> nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind,<br />

gehalten werden. 26 Mit nicht natürlichen Personen sind institutionelle Anleger<br />

gemeint, insbesondere kirchliche Verbände, Pensionskassen, Stiftungen oder<br />

Versicherungen.<br />

24 Vgl. insbesondere Unterkapitel 4.5, S 41ff.<br />

25 Vgl. King, Rudolf C. (1999), S. 84.<br />

26 Vgl. KAGG (1998), § 1 Absatz 2 Satz 1, S. 295.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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