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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 29<br />

entsprechenden Anklageschriften, Anträge auf Erlass eines Strafbefehls sowie die<br />

Verfahren abschließenden Entscheidungen einschließlich Begründungen und<br />

eventuelle gegen die Entscheidungen eingelegten Rechtsmittel übermitteln.<br />

Tatsachen, die in anderen Strafverfahren bekannt werden und die auf Missstände in<br />

Kreditinstituten hinweisen, sind ebenfalls zu übermitteln, sofern nicht die<br />

schutzwürdigen Interessen der Geschäftsleiter überwiegen. Mit Rücksicht auf diese<br />

Interessen ist die BaFin neuerdings berechtigt, auf Antrag Einsicht in die Akten 51 zu<br />

bekommen.<br />

4.2 Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz<br />

Die Paragraphen des FinDAG (§§ 1 bis 22) sind, wie das KWG, ebenfalls in sechs<br />

Abschnitte eingeteilt. Zum 1. Mai 2002 sind durch das FinDAG <strong>im</strong> Geschäftsbereich<br />

des Bundesministeriums der Finanzen die drei Bundesaufsichtsämter für das<br />

Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel unter dem Dach<br />

der neuerrichteten BaFin zusammengelegt worden. 52 Die drei vorgenannten<br />

Bundesaufsichtsämter stellen die drei Hauptsäulen der BaFin dar, die <strong>von</strong><br />

verschiedenen Querschnittsabteilungen zusätzlich unterstützend ergänzt werden.<br />

Die BaFin übern<strong>im</strong>mt durch die Zusammenlegung automatisch die Beamten,<br />

Angestellten und Auszubildenden der drei vorgenannten Ämter und tritt in deren<br />

Arbeits- und Ausbildungsverträge ein. Alle anderen Rechte und Pflichten, die die drei<br />

Bundesaufsichtsämter bis dato begründet haben, werden gleichfalls übernommen. 53<br />

Die BaFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

mit rund 1.300 Mitarbeitern. Das Bundesministerium der Finanzen besitzt die Rechtsund<br />

Fachaufsicht über die BaFin und kontrolliert damit sowohl ob, als auch die Art<br />

und Weise, wie sie ihre Aufgaben wahrn<strong>im</strong>mt. Die BaFin n<strong>im</strong>mt ihre Aufsichtsaufgaben<br />

gemäß dem KWG, dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem WpHG wahr.<br />

Sie stellt insofern direkt die führende aufsichtsrechtliche Behörde für Kapitalan-<br />

51 Vgl. KWG (1998), § 60a Absatz 3, S. 148.<br />

52 Vgl. FinDAG (2002), § 1 Absatz 1, S. 688.<br />

53 Ebenda, §§ 19 und 21, S. 694f.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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