Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 23<br />
In den folgenden fünf Unterkapiteln werden die Regelungen der wesentlichen<br />
Paragraphen dieser Gesetzesvorschriften <strong>im</strong> Hinblick auf offene <strong>Immobilien</strong>fonds<br />
erläutert, insbesondere wird auf Gesetzesnovellen durch das vierte FMFG<br />
hingewiesen. Den Schwerpunkt in dieser Erläuterung bilden das KWG und das<br />
KAGG.<br />
4.1 Das Kreditwesengesetz<br />
Als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise <strong>im</strong> Jahre 1931, in deren Verlauf auch<br />
deutsche Großbanken zusammengebrochen sind, ist das KWG 1934 <strong>von</strong> der<br />
deutschen Bankenaufsicht geschaffen worden, insbesondere um drohende<br />
Insolvenzen der Banken in der Zukunft frühzeitiger zu begegnen und somit den<br />
Kunden erhöhten Schutz für seine eingelegten Vermögenswerte zu gewährleisten.<br />
Das KWG ist das Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für alle Kredit- und<br />
Finanzdienstleistungsinstitute festlegt, die ihre Geschäfte in Deutschland tätigen.<br />
Neben diesem für Banken und Sparkassen jeglicher Art allgemeingültigen Gesetz<br />
bestehen zusätzlich bankspezifische Bundesgesetze für beispielsweise<br />
Hypothekenbanken, Bausparkassen, Depotbanken oder Kapitalanlagegesellschaften.<br />
Letztere werden unter 4.5 eingehend erläutert. Im Folgenden wird der<br />
Begriff des Kreditinstituts verwendet, der dem deutschen Prinzip <strong>von</strong> Universalbanken,<br />
die gleichermaßen wie Finanzdienstleistungsinstitute mit Wertpapieren und<br />
Derivaten handeln, entspricht.<br />
Das KWG beinhaltet 64 Paragraphen, die in sechs Abschnitte untergliedert sind. Der<br />
erste Abschnitt (§§ 1 bis 9) handelt <strong>von</strong> allgemeinen Vorschriften über<br />
Begriffsbest<strong>im</strong>mungen und zulässige Rechtsformen <strong>von</strong> Kreditinstituten sowie die<br />
Aufgaben der BaFin, die <strong>im</strong> nächsten Kapitel erläutert werden.<br />
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