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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 23<br />

In den folgenden fünf Unterkapiteln werden die Regelungen der wesentlichen<br />

Paragraphen dieser Gesetzesvorschriften <strong>im</strong> Hinblick auf offene <strong>Immobilien</strong>fonds<br />

erläutert, insbesondere wird auf Gesetzesnovellen durch das vierte FMFG<br />

hingewiesen. Den Schwerpunkt in dieser Erläuterung bilden das KWG und das<br />

KAGG.<br />

4.1 Das Kreditwesengesetz<br />

Als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise <strong>im</strong> Jahre 1931, in deren Verlauf auch<br />

deutsche Großbanken zusammengebrochen sind, ist das KWG 1934 <strong>von</strong> der<br />

deutschen Bankenaufsicht geschaffen worden, insbesondere um drohende<br />

Insolvenzen der Banken in der Zukunft frühzeitiger zu begegnen und somit den<br />

Kunden erhöhten Schutz für seine eingelegten Vermögenswerte zu gewährleisten.<br />

Das KWG ist das Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für alle Kredit- und<br />

Finanzdienstleistungsinstitute festlegt, die ihre Geschäfte in Deutschland tätigen.<br />

Neben diesem für Banken und Sparkassen jeglicher Art allgemeingültigen Gesetz<br />

bestehen zusätzlich bankspezifische Bundesgesetze für beispielsweise<br />

Hypothekenbanken, Bausparkassen, Depotbanken oder Kapitalanlagegesellschaften.<br />

Letztere werden unter 4.5 eingehend erläutert. Im Folgenden wird der<br />

Begriff des Kreditinstituts verwendet, der dem deutschen Prinzip <strong>von</strong> Universalbanken,<br />

die gleichermaßen wie Finanzdienstleistungsinstitute mit Wertpapieren und<br />

Derivaten handeln, entspricht.<br />

Das KWG beinhaltet 64 Paragraphen, die in sechs Abschnitte untergliedert sind. Der<br />

erste Abschnitt (§§ 1 bis 9) handelt <strong>von</strong> allgemeinen Vorschriften über<br />

Begriffsbest<strong>im</strong>mungen und zulässige Rechtsformen <strong>von</strong> Kreditinstituten sowie die<br />

Aufgaben der BaFin, die <strong>im</strong> nächsten Kapitel erläutert werden.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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