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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 59<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen angegeben. Im Anhang dieser Arbeit sind einige<br />

dieser Informationsquellen detailliert aufgeführt. 136<br />

Von den <strong>von</strong> den Anlegern auf dem "Sonderkonto KAG" eingezahlten Beträge,<br />

erwirbt die Kapitalanlagegesellschaft treuhänderisch <strong>im</strong> Sinne ihrer festgelegten<br />

Anlagestrategien die Liegenschaften, die den eigentlichen <strong>Immobilien</strong>fonds bilden.<br />

Für diese Tätigkeit erhält die Kapitalanlagegesellschaft eine Verwaltungsvergütung<br />

sowie eine bei jedem Erwerb, Veräußerung, Bebauung oder Umbau <strong>von</strong><br />

Liegenschaften einmalig anfallende Kauf- und Bauvergütung - vorausgesetzt die<br />

Kapitalanlagegesellschaft betreibt selber Projektentwicklung -, die beispielsweise die<br />

Baukosten mit abdeckt. Ferner gehen zu Lasten des Grundstücks-Sondervermögens<br />

die Kosten für die <strong>von</strong> der Kapitalanlagegesellschaft beauftragten Grundstückssachverständigen<br />

und Wirtschaftsprüfer sowie die Gebühren, die die BaFin für ihre<br />

erbrachten Amtshandlungen 137 erhebt. Die Grundsstücksachverständigen werden für<br />

jedes einzelne Verkehrswertgutachten gemäß der Gebührenordnung für<br />

Sachverständige des jeweiligen Fonds der Kapitalanlagegesellschaft bezahlt. Die<br />

Erstellung jedes dieser Gutachten muss für kleinere Objekte durch einen Haupt- und<br />

wenigstens einen Nebengutachter erfolgen. Bei größeren Objekten ist für die<br />

Erstellung des Gutachtens ein zweiter Nebengutachter zusätzlich erforderlich. In<br />

einigen Fällen schreibt die Geschäftsordnung der Kapitalanlagegesellschaft vor, dass<br />

der gesamte Sachverständigenausschuss zust<strong>im</strong>men muss. Die Depotbank erhält für<br />

ihre treuhänderische Arbeit ebenfalls eine Verwaltungsvergütung. Neben den<br />

vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zusätzlich zu Lasten<br />

des Grundstücks-Sondervermögens:<br />

� Nebenkosten einschließlich Steuern, die bei Erwerb, Veräußerung, Bebauung<br />

oder Belastung <strong>von</strong> Liegenschaften entstehen.<br />

� Fremdkapital- und Bewirtschaftungskosten wie Verwaltungs-, Betriebs-,<br />

Instandhaltungs- und Rechtsverfolgungskosten, die durch die Verwaltung der<br />

Liegenschaften entstehen.<br />

� Kosten, die durch den Erwerb und der Veräußerung <strong>von</strong> sonstigen<br />

Vermögensgegenständen entstehen.<br />

� Gebühren der Depotbank.<br />

136 Vgl. Anhang, S. XIX.<br />

137 Vgl. Unterkapitel 4.2, S. 33.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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