Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 38<br />
"Wer einen Gegenstand, der aus einer [...] rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt,<br />
dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den<br />
Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt<br />
oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> drei Monaten bis zu fünf Jahren<br />
bestraft." 76<br />
Eine rechtswidrige Tat 77 ist eine Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes<br />
verwirklicht, und die entweder als Vergehen oder als Verbrechen spezifiziert wird.<br />
Von einem Vergehen wird gesprochen, wenn die rechtswidrige Tat mit Geldstrafe<br />
oder mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> max<strong>im</strong>al einem Jahr bedroht ist. Ein Verbrechen ist<br />
schl<strong>im</strong>mer und wird ausschließlich mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> einem Jahr oder darüber<br />
bedroht. Grundvoraussetzung 78 für die Strafbarkeit einer Tat ist, dass die Person mit<br />
Vorsatz handelt. Darüber hinaus ist fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht, wenn<br />
das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Für den Fall der Geldwäsche erfüllen<br />
folgende, typische Beispiele den Tatbestand eines Vergehens:<br />
� Vorwurf der Bestechung, in deren Fall jemand einem Amtsträger oder einem<br />
Dritten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, damit dieser eine<br />
verbotene Diensthandlung künftig vorn<strong>im</strong>mt.<br />
� Das Pendant dazu ist der Vorwurf der Bestechlichkeit, bei dem ein Amtsträger<br />
oder einer für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter ein Vorteil für sich<br />
oder einen Dritten fordert, damit er eine best<strong>im</strong>mte Diensthandlung vorn<strong>im</strong>mt.<br />
� Ein drittes Beispiel stellt der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige<br />
Schmuggel 79 dar.<br />
In diesem Fall hinterzieht beispielsweise jemand gewerbsmäßig als Mitglied einer<br />
Bande Ein- oder Ausfuhrabgaben und führt gleichzeitig während der Tatdurchführung<br />
eine Schusswaffe mit sich. Schmuggelt jemand entgegen Monopolvorschriften, dann<br />
liegt Bannbruch vor.<br />
Allein der Versuch, Geldwäsche zu betreiben, ist strafbar. Der Versuch 80 einer<br />
Straftat ist dann gegeben, sobald der Täter, gemäß seiner Vorstellung <strong>von</strong> der Tat,<br />
76 StGB (1998), § 261, S. 116f.<br />
77 Vgl. StGB (1998), §§ 11f., S. 17f.<br />
78 Ebenda, § 15, S. 19.<br />
79 Vgl. AO (1977), § 373, S. 147f.<br />
80 Vgl. StGB (1998), § 22, S. 20.<br />
Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566