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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 56<br />

Die Grundstückssachverständigen werden <strong>von</strong> den geschäftsführenden Fondsmanagern<br />

mit Zust<strong>im</strong>mung des Aufsichtsrates in den Sachverständigenausschuss<br />

der Kapitalanlagegesellschaft gewählt und damit beauftragt die Verkehrswerte zu<br />

berechnen. Die Bestellung der Grundstückssachverständigen wird schließlich mit der<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung der BaFin, die die erforderliche Zuverlässigkeit,<br />

Fachkompetenz sowie Erfahrung zusätzlich kontrolliert, offiziell bestätigt. Die<br />

Beauftragung der Grundstückssachverständigen ist für die Rechtsstruktur eines<br />

deutschen <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds ein ganz wesentliches Element, weil die <strong>von</strong> den<br />

<strong>im</strong> Ausschuss der Kapitalanlagegesellschaft sitzenden Grundstückssachverständigen<br />

ermittelten Verkehrswerte der Liegenschaften für den Inventarwert des<br />

Sondervermögens verbindlich sind. Der Inventarwert wiederum ist erforderlich für die<br />

Berechnung des Preises eines Investmentanteilscheins. Da die Wertentwicklung des<br />

Anteilspreises entscheidend ist für den Investmenterfolg des Anlegers, hat für die<br />

Grundstückssachverständigen höchste Priorität, die Liegenschaften marktgerecht <strong>im</strong><br />

Sinne des Anlegers zu bewerten. Die Kapitalanlagegesellschaft ist auf Grund der<br />

Novellierung des KAGG durch das Vierte FMFG verpflichtet in der Zukunft nur die<br />

Grundstückssachverständigen in den Sachverständigenausschuss zu wählen, die<br />

höchstens 20% ihres jährlichen Einkommens durch die Arbeit <strong>im</strong> Sachverständigenausschuss<br />

erwirtschaften. Hintergrund dieser Gesetzesnovelle ist, dass<br />

durch die extremen Mittelzuflüsse der letzten Jahre in offene <strong>Immobilien</strong>fonds die<br />

Auftragsvolumina der Grundstücks-sachverständigen seitens der Kapitalanlagegesellschaften<br />

zugenommen haben und somit eine gewisse wirtschaftliche<br />

Abhängigkeit entstanden ist.<br />

Neben der Doppeltreuhand und dem Sachverständigenvertrag muss die<br />

Kapitalanlagegesellschaft mit ihrem Aufsichtsrat und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Vertrag abschließen. Der Aufsichtsrat kontrolliert <strong>im</strong><br />

Innenverhältnis die generellen Anlagestrategien der geschäftsführenden Fondsmanager,<br />

insbesondere entscheiden die Aufsichtsratsmitglieder mit darüber, in<br />

welchen Regionen - best<strong>im</strong>mte Länder oder Kontinente - die Kapitalanlagegesellschaft<br />

Liegenschaften erwerben darf. Dieser Aufgabe des Aufsichtsrats kommt<br />

vor dem Hintergrund der gesetzlichen Novellierung des KAGG, unbeschränkt<br />

außerhalb des EWR Liegenschaften erwerben zu können, eine wesentlich höhere<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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