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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 49<br />

5.1.1 Organe und Ausschüsse<br />

Der BVI ist derzeit durch die nachfolgenden Organe und Ausschüsse strukturiert: 124<br />

� Vorstand mit sieben Mitliedern.<br />

� Zwei hauptamtliche Geschäftsführer.<br />

� Mitgliederversammlung.<br />

� Drei Hauptausschüsse � Berufung <strong>von</strong> Arbeitskreisen.<br />

� Fünf Fachausschüsse.<br />

Die Kapitalanlagegesellschaften, die <strong>Immobilien</strong>-, Spezial- und Wertpapierfonds<br />

auflegen und verwalten, bilden je einen Hauptausschuss, die die Aufgabe haben, die<br />

Kapitalanlagegesellschaften innerhalb ihres Aufgabenbereiches zu beraten, ggf.<br />

Empfehlungen an den Vorstand abzugeben sowie Arbeitskreise zu bilden und zu<br />

besetzen, die ihrerseits wiederum Foren berufen können. Die fünf Fachausschüsse,<br />

die ebenfalls Arbeitskreise berufen können, behandeln derzeit internationale<br />

Angelegenheiten, Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, der Spar- und Vermögensbildung<br />

sowie Rechts- und Steuerfragenkönnen.<br />

5.1.2 BVI-Wohlverhaltensregeln<br />

Die BVI-Wohlverhaltensregeln wurden am 31. Oktober 2002 auf der<br />

Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen und sind ein <strong>von</strong> der<br />

deutschen Investmentbranche selbst ernannter Verhaltenskodex, der am 1. Januar<br />

2003 in Kraft getreten ist und einen Standard des guten und vertrauensvollen<br />

Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger formuliert. Sie bestehen aus<br />

sieben Grundsätzen, aus denen 47 konkretisierende Verhaltensregeln für potenzielle<br />

Konfliktfälle der Fondsverwaltung resultieren. Die BVI-Wohlverhaltensregeln legen<br />

insofern fest, wie die Kapitalanlagegesellschaften ihren Verpflichtungen gegenüber<br />

ihren Anlegern nachkommen, und wie deren Interessen gegenüber Dritten vertreten,<br />

beispielsweise soll die Kapitalanlagegesellschaft Vorkehrungen gegen den<br />

124 Vgl. BVI - Organe und Ausschüsse.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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