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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 42<br />

Kapitalanlagegesellschaft darf ausschließlich in der Rechtsform der<br />

Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben<br />

werden. 92 In der Form der GmbH ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, einen<br />

Aufsichtsrat zu bilden. Die Kapitalanlagegesellschaft darf als Zusatz zu ihrer Firma<br />

die Begriffe "Kapitalanlagegesellschaft", "Investmentgesellschaft", "Investmentfonds",<br />

oder eine ähnliche Bezeichnung führen, in der diese Begriffe zusammengesetzt<br />

vorkommen. Andere Unternehmen dürfen die Begriffe "Kapitalanlage" oder<br />

"Investment" in der Firma oder als Zusatz zur Firma nur führen, wenn eindeutig<br />

erkennbar ist, dass ihr Geschäftsbetrieb nicht auf die kollektive Anlage <strong>von</strong><br />

Geldvermögen in Vermögensgegenstände gerichtet ist. 93<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft hat mindestens EUR 2,5 Mio. als Nennkapital einzuzahlen<br />

und gibt sich einen Gesellschaftervertrag, der den Rahmen ihrer<br />

Geschäftstätigkeit festlegt und <strong>von</strong> der BaFin genehmigt werden muss. 94<br />

Die Kapitalanlagegesellschaft hat jedem Erwerber <strong>von</strong> Anteilscheinen ihren<br />

detaillierten Verkaufsprospekt kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dem<br />

Verkaufsprospekt sind die <strong>von</strong> der BaFin genehmigten Verkaufsbedingungen für den<br />

<strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds, die sich aus den Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen<br />

zusammensetzen, und der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht<br />

mit dem anschließenden Halbjahresbericht, sofern dieser veröffentlicht ist,<br />

beizufügen. 95<br />

Der Verkaufsprospekt muss für den Anleger alle wesentlichen Angaben <strong>im</strong> Zeitpunkt<br />

seines Erwerbs <strong>von</strong> Anteilscheinen enthalten, insbesondere sind, detailliert<br />

aufzuführen. 96 Einige wesentliche Details sind:<br />

� Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteilscheine.<br />

� Belehrung des Käufers über sein Recht zum Widerruf gemäß § 23.<br />

� Methode zur Berechnung der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile. 97<br />

� Bezeichnung und Zeitpunkt der Auflegung des Sondervermögens.<br />

� Alle Gremien und Organe, die an einem <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds beteiligt sind. 98<br />

92 Vgl. KAGG (1998), § 2, S. 295.<br />

93 Ebenda, § 7, Absatz 1 und 3, S. 298.<br />

94 Ebenda, § 2 Absatz 2, S. 297.<br />

95 Ebenda, § 19 Absatz 1, S. 322.<br />

96 Ebenda, § 19 Absatz 2, S. 322ff.<br />

97 Vgl. Unterkapitel 5.2.3, S. 59f.<br />

98 Vgl. Unterkapitel 5.2.1, S. 53: Die beteiligten Gruppen eines deutschen <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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