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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 31<br />

ministerium kann an den Sitzungen teilnehmen. Sitze der BaFin sind die deutschen<br />

Städte Bonn und Frankfurt am Main, wobei letztere als Behördensitz für Klagen<br />

gegen die BaFin gilt. Ihre Aufgaben und Befugnisse n<strong>im</strong>mt die BaFin nur <strong>im</strong><br />

öffentlichen Interesse wahr. 55 Leistungs- und Schadensersatzklagen Dritter,<br />

beispielsweise Bankkunden, gegen Maßnahmen der BaFin sind aus diesem Grund<br />

ausgeschlossen. Die betroffene Kapitalanlagegesellschaft kann aber gegen<br />

Verwaltungsakte der BaFin rechtlich vorgehen.<br />

Der zweite Abschnitt (§§ 5 bis 8) regelt die Organisation der BaFin. Der Präsident<br />

und ein 21-köpfiger Verwaltungsrat sind die Organe der BaFin, die <strong>von</strong> dem<br />

vorgenannten Forum und einem zusätzlichen Fachbeirat unterstützt werden. Ihre<br />

Aufgaben und Befugnisse werden durch eine Satzung best<strong>im</strong>mt, die vom<br />

Bundesfinanzministerium durch Rechtsverordnung erlassen wird. Die Satzung der<br />

BaFin regelt, neben Aufbau, Organisation, Rechte und Pflichten, insbesondere<br />

Details zur Bestellung und Abberufung des Verwaltungsrates und des Fachbeirates<br />

sowie das Recht der Kredit- und Versicherungswirtschaft Kandidaten für den<br />

Verwaltungsrat vorzuschlagen.<br />

Der Präsident ist der Leiter der BaFin, vertritt die BaFin gerichtlich als auch<br />

außergerichtlich und hat einen Vizepräsidenten als ständigen Vertreter. Beide<br />

Präsidenten werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten<br />

ernannt. Die innere Organisation regelt der Präsident durch eine Geschäftsordnung,<br />

die das Bundesfinanzministerium genehmigen muss. Über seine Geschäftsführung<br />

muss der Präsident dem Verwaltungsrat regelmäßig unterrichten. Die drei <strong>Bereich</strong>e<br />

Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel innerhalb der BaFin werden jeweils<br />

<strong>von</strong> einem Ersten Direktor geleitet. 56 Das Bundesfinanzministerium stellt für beide<br />

Präsidenten und die drei Ersten Direktoren die oberste Dienstbehörde 57 dar. Für alle<br />

weiteren Beamten der BaFin, die vom Präsidenten oder Bundespräsidenten ernannt<br />

werden, ist der Präsident die oberste Dienstbehörde.<br />

Der Verwaltungsrat ist zum einen das Kontrollorgan und überwacht die<br />

Geschäftsführung der BaFin, zum anderen unterstützt er die BaFin bei ihrer<br />

55 Vgl. FinDAG (2002), §§ 1 bis 4, S. 688.<br />

56 Ebenda, §§ 5 bis 7, S. 688f.<br />

57 Ebenda, § 9, S. 690.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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