Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 31<br />
ministerium kann an den Sitzungen teilnehmen. Sitze der BaFin sind die deutschen<br />
Städte Bonn und Frankfurt am Main, wobei letztere als Behördensitz für Klagen<br />
gegen die BaFin gilt. Ihre Aufgaben und Befugnisse n<strong>im</strong>mt die BaFin nur <strong>im</strong><br />
öffentlichen Interesse wahr. 55 Leistungs- und Schadensersatzklagen Dritter,<br />
beispielsweise Bankkunden, gegen Maßnahmen der BaFin sind aus diesem Grund<br />
ausgeschlossen. Die betroffene Kapitalanlagegesellschaft kann aber gegen<br />
Verwaltungsakte der BaFin rechtlich vorgehen.<br />
Der zweite Abschnitt (§§ 5 bis 8) regelt die Organisation der BaFin. Der Präsident<br />
und ein 21-köpfiger Verwaltungsrat sind die Organe der BaFin, die <strong>von</strong> dem<br />
vorgenannten Forum und einem zusätzlichen Fachbeirat unterstützt werden. Ihre<br />
Aufgaben und Befugnisse werden durch eine Satzung best<strong>im</strong>mt, die vom<br />
Bundesfinanzministerium durch Rechtsverordnung erlassen wird. Die Satzung der<br />
BaFin regelt, neben Aufbau, Organisation, Rechte und Pflichten, insbesondere<br />
Details zur Bestellung und Abberufung des Verwaltungsrates und des Fachbeirates<br />
sowie das Recht der Kredit- und Versicherungswirtschaft Kandidaten für den<br />
Verwaltungsrat vorzuschlagen.<br />
Der Präsident ist der Leiter der BaFin, vertritt die BaFin gerichtlich als auch<br />
außergerichtlich und hat einen Vizepräsidenten als ständigen Vertreter. Beide<br />
Präsidenten werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten<br />
ernannt. Die innere Organisation regelt der Präsident durch eine Geschäftsordnung,<br />
die das Bundesfinanzministerium genehmigen muss. Über seine Geschäftsführung<br />
muss der Präsident dem Verwaltungsrat regelmäßig unterrichten. Die drei <strong>Bereich</strong>e<br />
Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel innerhalb der BaFin werden jeweils<br />
<strong>von</strong> einem Ersten Direktor geleitet. 56 Das Bundesfinanzministerium stellt für beide<br />
Präsidenten und die drei Ersten Direktoren die oberste Dienstbehörde 57 dar. Für alle<br />
weiteren Beamten der BaFin, die vom Präsidenten oder Bundespräsidenten ernannt<br />
werden, ist der Präsident die oberste Dienstbehörde.<br />
Der Verwaltungsrat ist zum einen das Kontrollorgan und überwacht die<br />
Geschäftsführung der BaFin, zum anderen unterstützt er die BaFin bei ihrer<br />
55 Vgl. FinDAG (2002), §§ 1 bis 4, S. 688.<br />
56 Ebenda, §§ 5 bis 7, S. 688f.<br />
57 Ebenda, § 9, S. 690.<br />
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