Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 28<br />
der Tag der Errichtung sowie der Auflösung gespeichert sind. Für jede Änderung<br />
einer Angabe ist unverzüglich ein neuer Datensatz anzulegen. Die Daten eines<br />
aufgelösten Kontos oder Depots dürfen nach Ablauf <strong>von</strong> drei Jahren gelöscht<br />
werden. Die BaFin kann zur Erfüllung ihrer Funktion als führendes Aufsichtsamt<br />
gemäß dem KWG und dem GwG jederzeit auf die Datei zugreifen, um einzelne<br />
Daten <strong>im</strong> automatisierten Verfahren abzurufen und sie an die ersuchende Stelle<br />
weiterzuleiten. Für die Zulässigkeit der Datenübermittlung ist die ersuchende Stelle<br />
verantwortlich. Die ersuchenden Stellen sind:<br />
1) Aufsichtsbehörden und die <strong>von</strong> diesen beauftragten Personen, die kraft<br />
Gesetzes mit der Überwachung <strong>von</strong> Kreditinstituten beauftragt sind.<br />
2) Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Ausgenommen hier<strong>von</strong> sind<br />
Steuerstraftaten. 49<br />
3) Ausländische Stellen.<br />
Die BaFin protokolliert jeden Datenabruf und muss die Protokolle mindestens 18<br />
Monate aufbewahren. Die Kreditinstitute haben zusammen mit der BaFin und dem<br />
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dem Stand der Technik<br />
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Datenschutz und die Unversehrtheit<br />
der übermittelten Daten zu gewährleisten.<br />
Die vorgenannte Gesetzesnovelle ist der Inbegriff für die Schaffung einer<br />
Voraussetzung zur effizienteren Aufsicht über Kreditinstitute, um Geldwäsche und<br />
die Finanzierung des Terrorismus in der Zukunft weltweit wirksamer zu bekämpfen. 50<br />
Mit ihr ist insbesondere auf den Terroranschlag auf das World Trade Center in New<br />
York, USA, der am 11. September 2001 ausgeübt wurde, reagiert worden. In diesem<br />
Zusammenhang ist auch auf die Identifizierungspflichten <strong>im</strong> Verdachtsfall hinzuweisen,<br />
die <strong>im</strong> GwG geregelt sind und unter 4.3 näher erläutert werden.<br />
Eine weitere Novelle, die durch das vierte FMFG geschaffen wurde, befindet sich am<br />
Ende des fünften Abschnitts (§§ 54 bis 60a), in dem Strafen und Bußgelder geregelt<br />
sind. Im Falle <strong>von</strong> Strafverfahren gegen Geschäftsleiter <strong>von</strong> Kreditinstituten müssen<br />
Gerichte, Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsbehörden an die BaFin die<br />
49 Vgl. KWG (1998), § 9 Absatz 2 Satz 2, S. 82.<br />
50 Vgl. Novellierung des Investmentrechts (2002), S. 19.<br />
Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566