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Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen

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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 39<br />

unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes ansetzt. Das Gesetz sieht generell<br />

vor, dass der Versuch einer Straftat grundsätzlich milder bestraft werden kann als die<br />

vollendete Tat. 81 Ein besonders schwerer Fall <strong>von</strong> Geldwäsche, der mit einer<br />

erhöhten Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs bis zu zehn Jahren geahndet wird, liegt vor, wenn<br />

der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande Geldwäsche betreibt, die ihre<br />

Verbrechen regelmäßig begeht.<br />

Geldwäsche kann, außer der reinen <strong>Bereich</strong>erung, mit dem Ziel betrieben werden,<br />

die illegalen Gewinne Vereinigungen zukommen zu lassen, deren Aktivitäten dem<br />

Terrorismus dienen. Der siebte Abschnitt des StGB (§§ 123 bis 145d) enthält<br />

Best<strong>im</strong>mungen über Straftaten, die gegen die öffentliche Ordnung gerichtet sind. Die<br />

Bildung einer terroristischen Vereinigung wird in diesem Abschnitt durch § 129a<br />

Absatz 1 StGB definiert:<br />

"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet<br />

sind,<br />

1. Mord, Totschlag oder Völkermord [...],<br />

2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit [...] oder<br />

3. Straftaten [...] oder gemeingefährliche Straftaten [...]<br />

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird<br />

mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft." 82<br />

Die Rädels- und Anführer werden mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft. Zu<br />

den Straftaten 83 unter 3. gehört insbesondere die rechtswidrige, ganze oder teilweise<br />

Zerstörung eines Kfz der Polizei oder Bundeswehr, die der Sachbeschädigung<br />

entspricht. Brandstiftung, vor allem mit Todesfolge, das Herbeiführen <strong>von</strong><br />

Explosionen durch Kernenergie oder Sprengstoff sowie die Vergiftung <strong>von</strong><br />

Trinkwasser und Lebensmitteln, die öffentlich zum Verzehr verkauft werden, zählen<br />

u.a. zu den gemeingefährliche Straftaten. Der dritte Absatz des § 129a bezieht sich<br />

dann auf die Finanzierung einer terroristischen Vereinigung:<br />

"Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung unterstützt, oder für sie wirbt, wird mit<br />

Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." 84<br />

81 Vgl. StGB (1998), § 23 Absatz 2, S. 20.<br />

82 StGB (1998), § 129a Absatz 1, S. 74f.<br />

83 Vgl. StGB (1998), § 305aff., S. 133ff.<br />

84 StGB (1998), § 129a Absatz 3, S. 75.<br />

Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566

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