Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 39<br />
unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestandes ansetzt. Das Gesetz sieht generell<br />
vor, dass der Versuch einer Straftat grundsätzlich milder bestraft werden kann als die<br />
vollendete Tat. 81 Ein besonders schwerer Fall <strong>von</strong> Geldwäsche, der mit einer<br />
erhöhten Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs bis zu zehn Jahren geahndet wird, liegt vor, wenn<br />
der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande Geldwäsche betreibt, die ihre<br />
Verbrechen regelmäßig begeht.<br />
Geldwäsche kann, außer der reinen <strong>Bereich</strong>erung, mit dem Ziel betrieben werden,<br />
die illegalen Gewinne Vereinigungen zukommen zu lassen, deren Aktivitäten dem<br />
Terrorismus dienen. Der siebte Abschnitt des StGB (§§ 123 bis 145d) enthält<br />
Best<strong>im</strong>mungen über Straftaten, die gegen die öffentliche Ordnung gerichtet sind. Die<br />
Bildung einer terroristischen Vereinigung wird in diesem Abschnitt durch § 129a<br />
Absatz 1 StGB definiert:<br />
"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet<br />
sind,<br />
1. Mord, Totschlag oder Völkermord [...],<br />
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit [...] oder<br />
3. Straftaten [...] oder gemeingefährliche Straftaten [...]<br />
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird<br />
mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft." 82<br />
Die Rädels- und Anführer werden mit mindestens drei Jahren Gefängnis bestraft. Zu<br />
den Straftaten 83 unter 3. gehört insbesondere die rechtswidrige, ganze oder teilweise<br />
Zerstörung eines Kfz der Polizei oder Bundeswehr, die der Sachbeschädigung<br />
entspricht. Brandstiftung, vor allem mit Todesfolge, das Herbeiführen <strong>von</strong><br />
Explosionen durch Kernenergie oder Sprengstoff sowie die Vergiftung <strong>von</strong><br />
Trinkwasser und Lebensmitteln, die öffentlich zum Verzehr verkauft werden, zählen<br />
u.a. zu den gemeingefährliche Straftaten. Der dritte Absatz des § 129a bezieht sich<br />
dann auf die Finanzierung einer terroristischen Vereinigung:<br />
"Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung unterstützt, oder für sie wirbt, wird mit<br />
Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." 84<br />
81 Vgl. StGB (1998), § 23 Absatz 2, S. 20.<br />
82 StGB (1998), § 129a Absatz 1, S. 74f.<br />
83 Vgl. StGB (1998), § 305aff., S. 133ff.<br />
84 StGB (1998), § 129a Absatz 3, S. 75.<br />
Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566