Rating von Immobilien im Bereich von offenen ... - Altmeppen
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<strong>Rating</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong> <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> <strong>von</strong> <strong>offenen</strong> <strong>Immobilien</strong>fonds Seite 25<br />
Der Paragraph über die Pflicht zur Verschwiegenheit der Beschäftigten und<br />
Angestellten der BaFin ist durch das vierte FMFG erweitert worden. Ausgenommen<br />
<strong>von</strong> dieser Pflicht sind bisher beispielsweise Wertpapier-, Terminbörsen oder<br />
Strafverfolgungsbehörden und zukünftig auch die Zentralnotenbanken. 37 Der<br />
Anlegerschutz wird mit dieser Novelle gestärkt.<br />
Im dritten Abschnitt (§§ 32 bis 51) befinden sich die Vorschriften zur Beaufsichtigung<br />
der Kreditinstitute, insbesondere hinsichtlich Betriebserlaubnis sowie Maßnahmen<br />
bei drohender oder schon bestehender Insolvenz oder wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten <strong>von</strong> mehreren Kreditinstituten gleichzeitig. Das Kreditinstitut darf<br />
nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns existieren, weil für den<br />
Geschäftsbetrieb die schriftliche Erlaubnis der BaFin über einen geeigneten Antrag<br />
eingeholt werden muss. 38 Die weiteren wesentlichen, durch den Antrag<br />
nachzuweisenden Kriterien 39 , die zur Erteilung der Erlaubnis durch die BaFin für das<br />
Betreiben <strong>von</strong> Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen erforderlich sind, lauten:<br />
� Für das Anfangskapital hat das Kreditinstitut als Einlagenkreditinstitut einen<br />
Mindestbetrag in Höhe <strong>von</strong> fünf Mio. Euro zu Verfügung zu stellen.<br />
� Die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter ist nachzuweisen.<br />
� Die Geschäftsleiter haben die fachliche Eignung mitzubringen.<br />
� Wenigstens zwei hauptamtliche Geschäftsleiter sind erforderlich, insbesondere<br />
um das Vier-Augen-Prinzip zu erfüllen.<br />
� Die Hauptverwaltung des Kreditinstituts muss sich in Deutschland befinden.<br />
� Das Kreditinstitut zeigt <strong>im</strong> Vorfeld die Bereitschaft und die Fähigkeit, den<br />
organisatorischen Geschäftsbetrieb hinreichend zu gewährleisten.<br />
� Wenn das Kreditinstitut ein Tochterunternehmen eines ausländischen<br />
Kreditinstituts ist, dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde <strong>im</strong> Ausland der<br />
Gründung dieses Tochterunternehmens zugest<strong>im</strong>mt haben.<br />
� Mangelnde wirtschaftliche Transparenz, geltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
oder mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit <strong>von</strong> Seiten eines<br />
Drittstaats dürfen eine wirksame Aufsicht nicht beeinträchtigen.<br />
37 Vgl. KWG (1998) , § 9, S. 81.<br />
38 Ebenda, § 2a Absatz 1 i.V.m. § 32 Absatz 1, S. 74.<br />
39 Ebenda, § 33 , S. 124f.<br />
Per-Olaf Fründt, Karlstr. 22, 38106 Braunschweig, Tel.: +49 (0)177 5606566