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Die Stimme der Verbraucher - vzbv

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Lebensmittelwerbung:<br />

Dickmacher bleiben Dickmacher<br />

2006 konnten wir einen großen Erfolg verbuchen: Nach jahrelanger Lobbyarbeit ist auf<br />

europäischer Ebene abschließend über neue Marketingregeln für Lebensmittel mit<br />

einem hohen Gehalt an Zucker, Fett o<strong>der</strong> Salz entschieden worden. <strong>Die</strong> sogenannte<br />

Health-Claims-Verordnung tritt nunmehr schrittweise in Kraft. <strong>Die</strong> Verordnung regelt,<br />

dass zukünftig gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Lebensmitteln nur noch<br />

getätigt werden dürfen, wenn diese belegt und zuvor behördlich zugelassen werden.<br />

Lebensmittel mit einem ungünstigen Nährwertprofil, das heißt Lebensmittel, die zu<br />

kalorienreich sind o<strong>der</strong> etwa zu viel Fett o<strong>der</strong> Zucker enthalten, dürfen zukünftig darüber<br />

hinaus auch dann nicht als gesundheitsför<strong>der</strong>nd beworben werden, wenn sie beispielsweise<br />

mit Vitaminen angereichert sind. Und: Es wird klar geregelt, ab wann Produkte<br />

als fettreduziert o<strong>der</strong> kalorienreich ausgelobt werden dürfen.<br />

<strong>Die</strong>s ist nötiger denn je: Eine bereits 2005 unter Beteiligung des <strong>Verbraucher</strong>zentrale<br />

Bundesverbands von unserem europäischen <strong>Verbraucher</strong>verband BEUC unter 3.000<br />

<strong>Verbraucher</strong>n in Deutschland, Spanien, Polen, Ungarn und Dänemark durchgeführte<br />

Befragung hatte gezeigt, dass 70 Prozent <strong>der</strong> deutschen Konsumenten gesundheitsbezogenen<br />

Angaben <strong>der</strong> Hersteller vertrauen, obwohl diese häufig mehr als vage und<br />

insgesamt sehr uneinheitlich sind. <strong>Die</strong> Aussage „reich an Kalzium“ beispielsweise<br />

würde immerhin 52 Prozent <strong>der</strong> Deutschen dazu motivieren, das entsprechende Produkt<br />

zu kaufen – selbst wenn es wegen eines hohen Zucker- o<strong>der</strong> Fettgehalts alles<br />

an<strong>der</strong>e als gesund wäre. Unter an<strong>der</strong>em regelt die Verordnung auch, ab wann Produkte<br />

beispielsweise als „fettreduziert“ ausgelobt werden dürfen.<br />

Fazit des <strong>Verbraucher</strong>zentrale Bundesverbands: <strong>Die</strong> neue Health-Claims-Verordnung<br />

wird einen Mindeststandard an Ehrlichkeit und Transparenz bei <strong>der</strong> Vermarktung einführen.<br />

Damit wird sie hoffentlich auch dazu beitragen, dass nährwert- o<strong>der</strong> gesundheitsbezogene<br />

Werbeaussagen stimmen und an<strong>der</strong>erseits ernährungsphysiologisch<br />

problematische Produkte nicht werbetechnisch „aufgepeppt“ werden. <strong>Die</strong>s ist angesichts<br />

des wachsenden Anteils übergewichtiger Kin<strong>der</strong> und Jugendlicher eines von<br />

mehreren notwendigen Elementen einer ernährungspolitischen Gesamtstrategie.<br />

l www.<strong>vzbv</strong>.de/go/presse/721/4/16/index.html<br />

Ernährung und Landwirtschaft<br />

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